Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'19 - Hochrhein-Bodensee

Wirtschaft im Südwesten 6 | 2019 28 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee D ie für 2020 geplanten Ziele zur Reduktion der Treib- hausgasemissionen (THG) um 40 Prozent gegen- über 1990 werden in Deutschland nicht erreicht. Die Ziellücke wird sich bei acht bis zehn Prozent bewegen. Obwohl in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und im Energiesektor Fortschritte gemacht wurden, sind im Sektor Gebäude und vor allem im Verkehr die Emissionsbilanzen eher negativ. Zusätzlicher Druck auf eine Verbesserung der Treib- hausgasemissionen ergibt sich aus dem Pariser Abkommen. Dort haben sich 2015 alle Staaten das Ziel gesetzt, die Erhöhung der globalen Temperatur auf unter 2 Grad Celsius (beziehungsweise 1,5 Grad Celsius) zu begrenzen. Laut Modellberechnungen im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Sonderbericht SR15, müssen die globalen Netto-CO 2 - Emissionen bis 2030 um 45 Prozent (Basis 2010) und bis 2050 auf null abnehmen, um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Unter diesem Gesichtspunkt plant die Bundesregie- rung, die Ziele für 2020 bis 2030 anzuheben, um das angestrebte Klimaziel bis 2030 zu erreichen. Dazu sind auf EU-Ebene Pläne in Arbeit, die klima- und ener- giepolitischen Vorgaben für die Jahre 2020 und 2030 zu überarbeiten. Wesentlicher Aspekt dieser EU-Ziele werden Reduktionspfade für THG-Emissionen, Reduktion des Ener- gieverbrauchs und Ausbau der erneuerbaren Energien sein. Obwohl die wesentliche Gesetzgebungskompetenz für den Klima- schutz beim Bund liegt, sind auch die Bundesländer in einigen Berei- chen des Klimaschutzes aktiv. So fordert in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), dass sich der Anteil erneu- erbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöht. Seit 2015 ist das novellierte EWärmeG auch für Nicht-Wohngebäude verpflichtend. Waren auf Ebene der EU und des Bundes bisher Planungen vorhan- den, bis 2050 eine Minderung von 95 Prozent der THG-Emissionen gegenüber 1990 zu erreichen, gehen Planung nun in Richtung einer treibhausgasneutralen EU. Gleichzeitig sollen die kurz- und mittel- fristigen nationalen Zielvorgaben angehoben werden. Verschiedene Studien haben diese Szenarien für ein Ziel von 95 Prozent THG-Emissionen beleuchtet. So hat 2014 eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) gezeigt, dass Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2050 technisch machbar ist. Zwar betrachtet man dies in der Studie aus einer rein nationalen Perspektive. Dennoch sind die Vorschläge für den Energiesektor, die Industrie, den Ver- kehr, die Landwirtschaft und Flächennutzung ein Beispiel, welche Anpassungen in den Sektoren langfristig notwendig sind. Eine Weiterentwicklung ist der 2016 aufgestellte „Klimaschutzplan 2050“. Dabei wird bis 2050 eine THG-neutrale Bundesrepublik an- gestrebt. Bis 2030 sind 55 Prozent THG-Reduktion (Basis 1990) ge- plant. Dabei werden Entwicklungspfade für die Sektoren angestrebt. Der Plan legt außerdem erstmals Emissionsminderungsziele für die Sektoren bis zum Jahr 2030 fest. Dieser Weg zu einer treibhaus- gasneutralen Wirtschaft beinhaltet weiterhin Regeln und Ziele zur Nachhaltigkeitsstrategie, wobei hier zusätzliche Vorgaben aus der EU in den nächsten Jahren hinzukommen werden – ergänzt durch nachhaltige Ressourcennutzung und Ressourcenschutz. Der „Klimaschutzplan 2050“ hat in der Industrie bis 2030 eine Minderung von 49 bis 51 Prozent THG (Basis 1990) zum Ziel. Zu- rückblickend auf 1990 bis 2016 wurden laut UBA von der Industrie bisher circa 36 Prozent eingespart. Diese 1,4 Prozent Einsparung pro Jahr sollen verstetigt werden. Korrekt bedeutet eine Reduktion der Jahresemissionsmenge von 182 Millionen Tonnen im Jahr 2021 auf 140 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent im Jahr 2030. Für den Sektor Gebäude von 113 auf 70 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (minus 38 Prozent) und für den Sektor Verkehr von 145 auf 95 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalent (minus 35 Prozent) im Jahr 2030. Hier ist zu beachten, dass beim Verkehr ein Ausgangswert von 163 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (1990) angegeben war und für 2016 ein Wert von 166 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent angegeben wird. Alle zukünftigen Maßnahmen und Investitionen für diese Sektoren müssen sich daran orientieren, dass sich klimawirksame industri- elle Emissionen am Ziel der Transformation hin zur THG-Neutralität ausrichten. So soll Wärme- und Abwärme konsequent, sowohl in der Industrie als auch in Wohngebieten, genutzt werden. Weiterhin sollen Optionen der industriellen Kreislaufführung von Kohlenstoff (CCU: Carbon Capture and Use) berücksichtigt werden. Energieeffizienz unter Berücksichtigung effizienter Bauteile und Antriebe sind weitere Bausteine. Dazu sollen die Kontrollen ausgebaut werden. Weiterhin entwickeln sich neue Regelungen immer stärker zu einer Dokumen- tations- und Nachweispflicht von Energieeffizienzmaßnahmen. Der aktuelle Entwurf des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) enthält einen Passus zur Nachweisführung mit neuen Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beispielsweise ist geplant, die im Energieaudit aufzuführen- den Analysen und Dokumentation zu erweitern. So sollten Amorti- sation und Rentabilität einer Energieeffizienzinvestition, Angaben zum Energieverbrauch und zu Energieeinsparungen pro Jahr an die BAFA übermittelt werden. Neue Klimaschutzvorgaben in Bund und Land Langfristige Planung in den Unternehmen betroffen Bild: lassedesignen - stock.adobe

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