Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 5 | 2019 46 PRAxISWISSEN UMWELT Verpackungsregister Katalog zur Einstufung veröffentlicht O b ein Unternehmen vom neuen Verpackungsge- setz betroffen ist, entscheidet sich unter anderem anhand eines umfangreichen Katalogs, der system- beteiligungspflichtige Produkte und Verpackungen auflistet. Diesen Katalog gab es seit Ende 2018 in einer zweiten, aber noch unvollständigen Fassung. Die dritte, vervollständigte und vorerst endgültige Fassung wurde im April veröffentlicht unte r www.ver- packungsregister.de („Stiftung&Behörde“/„Katalog Systembeteiligungspflicht“). Danach soll etwa jährlich bei Bedarf eine Anpassung des Katalogs erfolgen. Un- ternehmen, die verpackte Waren erstmals in Deutsch- land in Verkehr bringen (zum Beispiel durch Bezug aus dem Ausland), sollten den Katalog zu Rate ziehen und können sich mit Zweifelsfragen zum Beispiel an die IHK wenden. Dies gilt schon bei nur geringen Verpackungs- mengen. Unabhängig davon müssen größere Unter- nehmen zusätzlich zu den oben genannten Pflichten eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgeben, deren Stichtag im Vergleich zu den Vorjahren vom 1. Mai auf den 15. Mai verschoben wurde. Allerdings dürfte die Fristeinhaltung nun strenger kontrolliert werden, da dafür die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister zuständig ist. ba Elektroprodukte Ab Mai sind „passive“ Geräte betroffen Informationen zu Elektroprodukten, Verpackungen und Markt- stammdatenregister bei: Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de Michael Zierer 07622 3907-214 michael.zierer@ konstanz.ihk.de A b 1. Mai fallen auch sogenannte passive Elektro- und Elektronikgeräte – also solche, die Ströme le- diglich durchleiten – unter den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Sie sind damit kennzeichnungs- sowie für Hersteller und Importeure registrierungs- und meldepflichtig. Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endge- räten und Bauteilen entscheidend. Endgeräte fallen in den Anwendungsbereich, Bauteile sind weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören laut der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) beispielsweise fertig konfektionierte Verlän- gerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Strom- schienen. Als Bauteile werden zum Beispiel Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe ein- gestuft. Unter www.stiftung-ear.de finden sich weitere Beispiele für betroffene Geräte und nicht betroffene Produkte, jeweils mit Fotos zur Veranschaulichung, un- terteilt nach Stichworten (Antennen/Adapter, Klinken, Stecker/Buchsen, Steckdosen/konfektionierte Kabel/ Schalter, Taster/Schmelzsicherungen/Gegenbeispie- le in Form passiver Produkte zum Einbau in andere Geräte und damit nicht im Anwendungsbereich). Be- troffene Geräte sind bei der Registrierung den neuen Gerätekategorien Nummer 4, 5 oder 6 zuzuordnen. Viele Elektrogeräte wie zum Beispiel Bildschirme wer- den mit beigelegten komplett konfektionierten Kabeln verkauft. Auch diese Standardkabel gelten ab 1. Mai als eigenständige Elektrogeräte und unterliegen damit den genannten Pflichten. Legt ein Hersteller oder Importeur seinen Bildschirmge- räten zum Beispiel Netz- und USB-Kabel bei und bringt sie so erstmalig in Deutschland in Verkehr, benötigt er für diese Kabel ebenfalls eine Registrierung. Er braucht dann Registrierungen in den Kategorien Nummer 2 für Bildschirme, Nummer 5 für Klein- geräte sowie Nummer 6 für kleine Geräte der Infor- mations- und Telekommunikationstechnik. Verfügt er bereits über Registrierungen in der entsprechenden Geräteart und Marke, kann er die Kabel dort mit melden bei seinen Mengenmeldungen. Legt ein Hersteller dage- gen Kabel bei, die von einem anderen, in Deutschland dafür korrekt registrierten Hersteller stammen, bedarf er selbst keiner separaten Registrierung für diese Kabel. Bei der Mengenmeldung der von ihm hergestellten Ge- räte ist dann das Gewicht der anderweitig registrierten Kabel herauszurechnen. ba Bild: cloud7days - Fotolia Auch USB-Kabel sind ab Mai registrierungs- und meldepflichtig.

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