Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'19 - Hochrhein-Bodensee

5 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 17 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee V or fast genau einem Jahr – am 25. Mai 2018 – trat die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung sollte sie vor allem eines bieten: mehr Rechte für be- troffene Personen und einen Schutz ihrer Daten. Das klingt erst einmal positiv, führte aber dennoch zu einer Welle an Unmut und Unsicherheit – nicht bei den Betroffenen, denen gerade die Angst vor einem Miss- brauch ihrer Daten genommen werden soll- te, sondern bei den Unternehmen. Denn für sie bedeutete die Reform vor allem eines: erheblicher bürokratischer Aufwand und entsprechende Kosten sowie bei Fehlern oder Nichteinhalten der Vorschriften saftige Bußgelder. 2020 soll erstmalig ein Bericht der EU-Kommission zur DSGVO erscheinen. Doch bereits jetzt, ein Jahr nach der Einfüh- rung, liegen erste Erfahrungen vor, wie Unternehmen mit der Umsetzung der Verordnung zurechtkommen. „Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz sind in der betrieblichen Praxis ange- kommen. Viele Unternehmen haben ihre datenschutzrechtlichen Prozesse überprüft und angepasst“, sagt der Rechts- anwalt und promovierte Jurist Thomas Daum von Schrade & Partner. Auch die befürchtete Abmahnwelle sei bisher nicht eingetreten. „Doch das wird sich ändern“, so der promo- vierte Jurist Stefan Baum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Kanzlei Bender Harrer Krevet. „Es werden zunehmend Entscheidungen der Auf- sichtsbehörden und der Gerichte ergehen. In der Folge werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zunehmen.“ Erste Gerichts- entscheidungen wurden bereits getroffen. Als Beispiel für die Folge einer Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung führt Baum eine Entscheidung des Landesarbeits- gerichts Baden-Württemberg vom Dezember 2018 an: „Das Gericht hat den Automobilkon- zern Daimler verurteilt, einem langjährigen Mitarbeiter eine Kopie aller personenbezoge- nen Leistungs- und Verhaltensdaten zur Verfügung zu stellen, die Gegenstand der vorgenommenen Verarbeitungen sind.“ Dies sei ein Alptraum für das Unternehmen, so Baum. „Sofern die Entscheidung rechtskräftig Bestand haben wird, müssen alle vom Unter- nehmen archivierten Daten, einschließ- lich E-Mails, an den Kläger herausgegeben werden. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen.“ Baum prophezeit verstärkte Kontrollen in der Zukunft und zitiert Stefan Brink, den Landesbeauftragten für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit von Baden-Württemberg: „2019 wird das Jahr der Kontrolle.“ Daher bleibt eine gewisse Unsicherheit be- züglich der Umsetzung der DSGVO bei den Unternehmen bestehen. Diese hat im ver- Am 25. Mai jährt sich das Datum des Inkrafttretens der EU-Daten- schutz-Grundverordnung zum ersten Mal. Der Unmut und die Unsicherheit der Unternehmen im Kammergebiet gegenüber der aufwendigen Umsetzung am Anfang war groß, aber auch die Angst vor Bußgeldern bei Nicht- einhaltung. Wie ist die Stimmung nach einem Jahr? EU-Datenschutz-Grundverordnung Der erste Jahrestag u D a t e n s c h u t zr e c h t B D S G ef D ok u m e n t a t i o n s p f l i c h t B M k e n Sic h e r h e i t s l ü c S a n k t i o n e n g rar ri kat st fli Bilder: ukw freiburg

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