Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg
4 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 21 Ein Standort, von dem Ihr Unternehmen profitiert Unsere Pluspunkte: • Nahezu für jeden Wunsch passen- de Gewerbe- und Industrieflächen im Gewerbegebiet „Donau-Hegau“ direkt angrenzend an das Daimler Prüf- und Technologiezentrum • Hervorragende Verkehrslage, nur wenige Minuten zur Autobahn A81 und direkt an der B311 gelegen. Bahnstation der Schwarzwaldbahn und der Strecke Freiburg-Ulm • Als direkter Nachbar der Kreis- stadt Tuttlingen das Tor zum sogenannten „Medical Valley“ • Attraktives Umfeld mit beacht- lichem kulturellem Angebot und hohem Wohn- und Freizeitwert • Kommunale Aufgeschlossen- heit gegenüber gewerblichen Unternehmen • Unbürokratische und zügige Behandlung aller Formalitäten • Vor einer Investitionsentschei- dung lohnt sich ein Kontakt mit Bürgermeister Markus Hugger Telefon 07642 24-240 Telefax 07642 24-224 www.immendingen.de www.gewerbegebiete-immendingen.de ANZEIGE Erlaubnispflicht für Wohnungseigentumsverwalter IHK übernimmt neues Aufgabenfeld S eit dem 1. März 2018 benötigen Wohnungseigen- tumsverwalter (WEG-Verwalter) wie bereits Immo- bilienmakler sowie Bauträger und Baubetreuer eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung. Somit sind Gewerbetreibende, die gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentü- mern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräu- me verwalten, erstmals verpflichtet, eine entspre- chende gewerberechtliche Erlaubnis zu beantragen. Seit 1. März sind die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg für die wichtigen Gruppen der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnungseigentumsverwalter die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde. Bislang waren dies die jeweiligen Stadt- und Landkreise. „Für die betroffenen Gewerbetreibenden in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen sowie dem Schwarzwald-Baar- Kreis bedeutet dies, dass sie sich seit dem 1. März in allen Fragen rund um den Paragrafen 34c der Gewerbe- ordnung an ihre IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg wen- den können“, erklärt IHK-Justiziar Wolf-Dieter Bauer. Die IHK hatte sich für diesen Zuständigkeitswechsel in Baden-Württemberg stark gemacht und gemeinsam mit den Landratsämtern an einem reibungslosen Über- gang ohne zeitliche Verzögerungen gearbeitet. Mit dem Übergang der Zuständigkeit müssen zukünf- tig auch die sogenannten Prüfberichte oder Negativ- erklärungen der Bauträger und Baubetreuer nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bei der IHK eingereicht werden. „Wir freuen uns auf die neue Auf- gabe. Für die Landratsämter stellt der Wechsel eine Entlastung dar, und wir können unseren Mitgliedsunter- nehmen eine One-Stop-Shop-Lösung anbieten“, führt Bauer aus und ergänzt: „Wir erhoffen uns durch dieses Angebot aus einer Hand eine spürbare bürokratische Entlastung der Gewerbetreibenden.“ Alle Anträge und Informationen sind auf der IHK-Homepage unte r www. ihk-sbh.de abrufbar. Bau Wolf-Dieter Bauer Fachbereich Recht und Steuern Telefon: 07721 922-168, bauer@vs.ihk.de »Wir können unseren Mit- gliedsunter- nehmen eine One-Stop- Shop-Lösung anbieten«
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