Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'19 - Hochrhein-Bodensee
3 | 2019 Wirtschaft im Südwesten I 1 9 U H R / K U R H A U S B É N A Z E T S A A L S A / 1 1 . M A I 2 0 1 9 E UROP E AN DANCE AWARD E U R O P A S B E S T E T A N Z S H O W Wie sicher ist das Onlinebanking via Smartphone? Mobile Bankingtrojaner haben sich in den vergangenen Jahren als Cyberbedrohung auf der Liste der Bedrohungen immer weiter nach oben gearbeitet. Auf mobilen Endgeräten bestehen die gleichen Sicherheitsrisiken wie auf stationären Rechnern. Manche Unternehmen gestatten ihren Mitarbeitern in Pausen- zeiten den Firmen-PC zum Beispiel für das Kommunizieren in sozialen Netzwerken zu nutzen. Sehen Sie das kritisch? Zur individuellen Mitarbeiterführung kann die Polizei keine Auskunft geben. Man liest ja immer wieder, dass sich Unternehmen (und natür- lich auch Privatleute) bei Angriffen an das LKA wenden sollen. Warum ist das sinnvoll, und gibt es Kontaktstellen? Für die Wirtschaft und andere öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Baden Württemberg wurde die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, auch ZAC genannt, beim LKA als eine rund um die Uhr erreichbare polizeiliche Kontaktstelle eingerichtet. Betroffene Pri- vatleute können sich an jedes Polizeirevier in ihrer Nähe wenden. In den Revieren befassen sich speziell für diesen Bereich ausgebildete Beamte mit der Thematik Cybercrime. Warum ist es sinnvoll, die Polizei zu informieren? Im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr hat die Polizei exklusive Befugnisse. Die Polizei hat im Bereich der digitalen Forensik einschlägiges Fachwissen. Erkenntnisse der Polizei aus vo- rangegangen Ermittlungen beziehungsweise zum Phänomen können auch bei der Bereinigung hilfreich sein. Über den ZAC-Verbund und das ZAC-Netzwerk, das nationale und internationale Kontakte zu Behörden und Privatwirtschaft umfasst, sind gegebenenfalls ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Das erleichtert die Einschätzung der Lage und ermöglicht eine bessere Fokussierung der Gegenmaßnahmen. Die Fallaufklärung ist auch im Interesse des Unternehmens – zum Beispiel Innentäter und Spionage. IT-Forensik-Maßnahmen werden in der Regel im laufenden Betrieb durchgeführt – Stichwort logische Datensicherungen – und behin- dern beziehungsweise hemmen Gegenmaßnahmen beziehungswei- se Wiederherstellungen nicht. Durch polizeiliche Maßnahmen wie Serverüberwachungen können Tatzusammenhänge erkannt und weitere Firmen geschützt werden. Die ZAC veröffentlicht anlass- bezogen Warnmeldungen ohne Nennung betroffener Unternehmen, basierend auf Anzeigen. Schaden bei anderen Firmen kann so ver- hindert werden. Mitgeteilte Sachverhalte werden streng vertraulich behandelt. Es wurde konzeptionell festgeschrieben, dass durch die ZAC keine aktive Pressearbeit erfolgt. Der Einsatz der Polizei wird mit der betroffenen Firma bei Bedarf legendiert, das heißt getarnt, erfolgen. Dies verhindert eine schädliche Außenwirkung, kann aber auch für die Polizei taktisch von Vorteil sein, sollte es zum Beispiel Innentäter geben. Interview: SP Weitere Informationen zum Thema Internetsicherheit bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/ISi-Reihe/ ISi-Reihe_node.html. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime ist erreichbar unter Telefon: 0711 5401-2444 und per E-Mail: cybercrime@polizei.bwl.de.
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