Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'19 - Hochrhein-Bodensee
ANZEIGE Wahl zur Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden Die Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee wählen 2019 aus ihren eigenen Reihen eine neue Vollversammlung für die kommenden fünf Jahre. Die Vollversammlung ist das zentrale Gremium der IHK. Nach außen wirkt sie als Sprachrohr. Sie richtet Resolutionen und Forderungen der Wirtschaft an die Po- litik, die diese in ihre Entscheidungsprozesse einfließen lässt. Nach innen bestimmt und überwacht die Vollver- sammlung die Richtlini- en und Grundsatzposi- tionen der IHK-Arbeit. Letztendlich hält sie auch bei den Finanzen die Fäden in der Hand, beschließt den Wirtschaftsplan und damit auch über die Beiträge, die alle Unternehmen zur Finanzierung der Selbstverwaltung der Wirtschaft leisten. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für einen Sitz in der Vollversammlung bewerben, sind bereit, Verantwortung für die gewerbliche Wirtschaft unserer Region zu übernehmen. Das gilt auch für Wählerinnen und Wähler: Mit Ihrer Stimme stärken Sie den Einfluss der IHK und damit gleichzeitig die Durchsetzung Ihrer Interessen als Unternehmer. Jeder Betrieb hat eine einzige Stimme – egal wie klein oder groß er ist. Entscheiden Sie mit! Mit Ihrer Kandidatur und Ihrer Stimme haben Sie es in der Hand, dass die IHK Ihren Ansprüchen gerecht wird! Für den reibungslosen Ablauf der IHK-Wahl ist ein Wahlausschuss gewählt worden. Unter dem Vorsitz des Ehrenpräsidenten der IHK Hochrhein-Bodensee, Herrn Kurt Grieshaber, veranlasst er die er- forderlichen Wahlbekanntmachungen, sodass alle Wahlberechtigten über die notwendigen Einzelheiten der Wahl informiert sind. Der Wahlausschuss entscheidet insbesondere auch über Anträge auf Auf- nahme in eine Wahlgruppe und nimmt die Wahlvorschläge entgegen. Schließlich ermittelt der Wahlausschuss das Wahlergebnis und beruft die neu gewählte Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung ein. Ab sofort können Sie Wahlvorschläge einreichen, die uns spä- testens am Freitag, 22. März 2019, 24:00 Uhr vorliegen müssen. Zu beachten ist, dass Wahlvorschläge nur für Ihre Wahlgruppe und Ihren Wahlbezirk gemacht werden dürfen. Der Wahlvor- schlag bedarf als sog. Selbstvorschlag keiner zusätzlichen Unterstützung. Für die Wahlvorschläge stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Form- blätter zur Verfügung, die Sie beim Geschäftsfeld Recht | Steuern der IHK Hochrhein-Bodensee anfordern können: RAin Barbara Schlaberg Geschäftsführerin Leiterin Geschäftsfeld Recht | Steuern Tel.: (07531) 2860-136 E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de Karin Schmidt Geschäftsfeld Recht | Steuern Tel.: (07531) 2860-137 E-Mail: karin.schmidt@konstanz.ihk.de Fax: (07531) 2860-41137 Die Wahlvorschläge sind zu senden an die IHK Hochrhein-Bodensee, Wahlausschuss, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz. Auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Doku- ments per E-Mail ist zulässig. Ab Montag, 1. Juli 2019 , werden die Wahlunterlagen per Post ver- sendet. Die Frist für die Stimmabgabe endet am Freitag, 19. Juli 2019, 18:00 Uhr . Die Wahl erfolgt schriftlich oder in elektroni- scher Form. Auf der Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee (www. konstanz.ihk.de ) erfolgen die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen, daneben werden aktuelle Informationen zum gesamten Wahlverfahren bereitgestellt. Wahl 2019 1. bis 19. Juli 2019 Wahl 2019 Entscheiden Sie mit! IHK-Vollversammlung 1. bis 19. Juli 2019 Entscheiden Sie mit! Wahlen Entscheiden Sie mit! IHK-Vollversammlung 1. bis 19. Juli 2019
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