Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

2 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 55 Verpackungsgesetz Neue Version des Katalogs L eider erst kurz vor dem Jahresende 2018 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVr) auf ihrer Website unter www.verpackungsregister.de eine überarbeitete Fassung ihres sogenannten Katalogs veröffentlicht. Mit diesem Katalog der systembeteili- gungspflichtigen Verpackungen sollen potenziell be- troffenen Unternehmen Kriterien genannt werden zur Beurteilung, ob die von ihnen mit Ware befüllten Ver- packungen systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Hilfreiches Inhaltsverzeichnis im Vergleich zur ersten entwurfsfassung vom au- gust 2018 mit 1.693 Seiten ist die jetzige Version des Katalogs auf 1.827 Seiten angewachsen. allerdings sind davon circa 300 über den kompletten Katalog verteilte Seiten nur ansatzweise mit Text gefüllt, weil sie „in Bearbeitung/ergebnisse folgen“ sind. Um wel- che Produkte beziehungsweise Produktgruppen es sich handelt, kann auch im ebenfalls veröffentlichten 19-seitigen tabellarischen inhaltsverzeichnis nachge- sehen werden. (eine erste fehlerhafte Version dieses Verzeichnisses vom 30. Dezember 2018 wurde auf- grund von iHK-Hinweisen am 4. Januar 2019 korrigiert). insgesamt sind damit einerseits neue Produkte und Produktgruppen aufgenommen worden, aber gleich- zeitig auch Produktgruppen aus der ersten Version des Katalogs vom august 2018 wieder neu infrage gestellt worden – zum Beispiel Bücher. es empfiehlt sich deshalb, zunächst die Datei inhalts- verzeichnis zu überfliegen und dann erst den Katalog zu öffnen, sofern die eigenen Produkte nicht „in Bear- beitung“ sind. Unternehmen, deren Produkte in Bear- beitung sind, können die gesamte Thematik nach ein- schätzung der iHK vorerst ruhen lassen, aber sollten regelmäßig durch Blick in besagtes inhaltsverzeichnis den gegebenenfalls geänderten Sachstand erkunden. Leitfaden zur Erläuterung Handlungsempfehlungen und Hinter- grundinformationen zum Katalog ver- öffentlicht die ZSVr unter anderem in einem auf 31 Seiten angewachsenen Leitfaden. im Vergleich zur Ver- sion vom august 2018 sind die erläuterungen zu Service- sowie zu Versandverpackungen etwas ausführlicher und die Fragen und antworten am ende der Da- tei ergänzt worden. Hilfreich ist dort eventuell die Betrachtung von „atypischem Verhalten“, wenn also ein Unternehmen den eindruck hat, dass die einstufung im Katalog in seinem konkreten Fall überhaupt nicht passt. Dennoch ist auch diese Version des Leitfadens aus Sicht der iHK Südlicher Oberrhein enttäuschend. Denn eine Vielzahl von Grundsatzfragen, die in den vergangenen Monaten unter anderem von den iHKs an die ZSVr gestellt wurden, bleiben damit weiterhin unbeantwortet. es fehlt auch jegliche zeitliche Progno- se, bis wann zum Beispiel die genannte „Bearbeitung“ abgeschlossen sein soll. ba Wilfried Baumann, Telefon 0761 3858-265, wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Bild: mipan - Fotolia

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