Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 2 | 2019 10 titel Urteile zur Mietgesetzgebung vervielfacht haben. Das betrifft auch Betriebskostenrecht, Bauvorschriften, Brandschutz, Datenschutz, WEG-Rechtsprechung. Die Kunden gehören gründlich und regelmäßig informiert, am besten online. „Transparenz in Permanenz“ lautet da das Credo von Welter. Aus- und Weiterbildungs- möglichkeiten gibt es - auch in der Region - viele. Eine große ist die DIA (Deutsche Immobilienakademie) in Freiburg. Mehr als 300 Absolventen, die aus ganz Deutschland kommen, verlassen die Akademie jedes Jahr. Auch die IHKs haben immobilienbranchenspezi- fische Lehrgänge und Weiterbildungseinrichtungen im Angebot ihrer Einrichtungen. Neue gesetzliche Bestimmungen, Rolle der IHK Seit dem 1. August 2018 müssen sich die Branchen- angehörigen mit neuen gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Die Immobilienmakler hatten bisher schon Zulassungsbedingungen für ihre Tätig- keit zu erbringen. Dabei war die Erlaubnis (ausge- sprochen vom Landratsamt) zu versagen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermö- gensverhältnisse nicht gegeben waren. Die Erlaubnis wurde unabhängig von der Qualifikation des Gewer- betreibenden ausgesprochen oder versagt. Eine Er- laubnis für Wohnimmobilienverwalter gab es bislang überhaupt nicht. Seit dem ersten August 2018 nun müssen auch Immobilienverwalter eine Erlaubnis ha- ben. Diese umfasst die gleichen Voraussetzungen an die persönliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse wie bei Immobilienmaklern. Nur für Verwalter gilt darüber hinaus, dass sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres) haben müs- sen. Eine Weiterbildungsverpflichtung aber gibt es für beide Tätigkeitsfelder. Diese beläuft sich auf 20 Stunden in drei Jahren, sowohl für Inhaber als auch für qualifizierte Beschäftigte. Übt eine Person sowohl die Makler- als auch die Verwaltertätigkeit aus, so muss sie 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachweisen. Untergebracht sind diese Bestimmungen im novellierten Paragraphen 34c der Gewerbeordnung sowie in der Makler- und Bauträgerverordnung. Eine weitere Neuerung wird es aller Wahrscheinlichkeit nach ab dem 1. März 2019 geben: Die Industrie- und Handelskammern werden dann die Zuständigkeit für die Berufszulassungen der Branche haben und diese von den Landratsämtern beziehungsweise von den kreisfreien Städten übernehmen. Ulrich Plankenhorn Unternehmen, Beschäftigte und Umsätze im Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 Anzahl der Unternehmen Beschäftigte Umsätze in 1.000 EUR IHK-Bezirk Südlicher Oberrhein 1.885 2.276 966.171 IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee 1.196 1.241 477.839 IHK-Bezirk Schwarzwald-Baar-Heuberg 853 570 342.288 Regierungsbezirk Freiburg 3.934 4.087 1.786 Quelle: Statistisches Landesamt. Erfasst werden Unternehmen, die sich mit dem Kauf/Verkauf und der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, mit dem Erbringen sonstiger Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen (zum Beispiel Schätzungen), sowie mit der Hausverwaltung beschäftigen. Dies kann eigene oder gemietete Objek- te betreffen. Auch das Errichten von Bauwerken wird erfasst, wenn der Errichter Eigentümer der Gebäude bleibt und sie vermietet (also zum Beispiel Baugenossenschaften). Nicht erfasst werden Firmen, die Bauwerke errichten, um sie dann zu verkaufen, also beispielsweise Bauträger. Der Architekt Franz Eisele (oben) und der Bilanzbuchhalter Andreas Scherer sind Geschäftsführer der Baugenossenschaft Villingen Bild: Fotolia - aytuncoylum

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