Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Hochrhein-Bodensee
Wirtschaft im Südwesten 2 | 2019 54 Praxiswissen UMWELT Förderprogramm des Umweltministeriums Novellierte Kälte-Klima-Richtlinie gilt A m 1. Januar ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rah- men der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes- umweltministeriums (BMU) in Kraft getreten. In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Erstmals werden auch CO 2 -Fahr- zeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Die neuen Förderbedingungen ermöglichen den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Bei den stationären Anlagen ist die Förderung modular und umfassend aufgebaut. Ge- fördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Sys- teme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klimaanlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regene- rativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinations- bonus in Anspruch nehmen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entgegen. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren. sd www.klimaschutz.de/kaelte-klima-richtlinie Programm des Wirtschaftsministeriums Förderung von Energieeffizienz vereinfacht D as Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum 1. Januar die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Wärme in Unternehmen vereinfacht. Das neue Programm ist offen für alle Branchen sowie Technologien und bietet viel Spielraum für die Umsetzung einer passenden Lösung – mit einem Investitionszuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschuldenerlass. Das BMWi fügt in dem neuen technologieoffenen und branchenüber- greifenden Förderpaket sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien zusammen. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozess- wärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ startete am 1. Januar mit Fördersätzen bis zu 55 Prozent. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerba- ren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab diesem Frühjahr ersetzen. Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Darüber hinaus sind die Fördermodule offen für alle Akteu- re, Sektoren und Technologien. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind unternehmensspezifisch unterschiedlich und können von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen. Die Kernpunkte im Überblick: Förderung in vier Modulen: Querschnittstechnologien (zum Bei- spiel Pumpen, Motoren, Ventilatoren) für schnelle Effizienzgewin- ne; erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung; Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern. Fördersätze: bei Effizienzmaßnahmen 40 Prozent der förderfähi- gen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen, für große Unternehmen 30 Prozent; bei Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, 55 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen, für große Unternehmen 45 Prozent; maximale För- derung: 10 Millionen Euro pro Antragsteller oder Projekt. Beantragung: direkter Investitionszuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder Kredit mit Teil- schulderlass (Tilgungszuschuss) bei der KfW (über die Haus- banken). sd www.deutschland-machts-effizient.de Bild: mrmohock - Fotolia
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