Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Hochrhein-Bodensee

2 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 31 Martina Schrenk Atelier für Corporate Design Rottweil / Überlingen Telefon 0741 290 26 28 www.go-special.com Ein professionelles Erscheinungsbild macht Ihr Unternehmen und Ihre Marke unverkennbar. Expertin für Grafik-Design und Imagewerbung. Beratung und Umsetzung aus einer Hand. Teleskopstapler  Gabelstapler  Mietpark  Neu- u. Gebrauchtgeräte  Service Weisz Gabelstapler GmbH Werner-von-Siemens-Str.14 | 78224 Singen a. Htwl. | Tel.: 07731 - 7 99 55 - 0 2.4 Soweit für den Grundbeitrag, die Umlage oder eine Beitragsfreistellung der Gewerbeer- trag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, als Bemessungsgrundlage dient, ist a) bei Inhabern einer Apotheke lediglich ein Viertel b) bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter aa) ausschließlich einen freien Beruf ausüben und deswegen einer anderen Kammer anderer freier Berufe angehören oder bb) ausschließlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und über ein oder mehrere im Bezirk der IHK gelegene Grundstücke verfügen, für die eine Umlage zur Land- wirtschaftskammer zu entrichten ist, lediglich ein Zehntel des Gewerbeertrags anzusetzen. 2.5 IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß III. Ziff. 2.2 a) gewährt werden. 2.6 Bemessungsjahr für die Grundbeiträge und die Umlage ist das Jahr 2019. 2.7 Solange ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrags und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewer- bebetrieb erhoben; soweit ein solcher nicht vorliegt, wird aufgrund einer Schätzung in entsprechender Anwendung des § 162 AO vorläufig veranlagt. Soweit ein IHK-Zugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird eine vorläufige Veranla- gung nur des Grundbeitrags gem. III. Ziff. 2.1 a) durchgeführt. IV. Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen dürfen im Geschäftsjahr 2019 keine Kredite aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 EUR aufgenommen werden. Das Finanzstatut der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee wurde in der IHK Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ in der Ausgabe 10/2014 veröffentlicht. Konstanz, 3. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, 3. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Sachverständige Neue Anschrift D ie Büroanschrift von Dipl.-Ing. (FH) Markus B. Köpfer, von der IHK Hochrhein-Bodensee öffentlich bestellter und ver- eidigter Sachverständiger für Photovoltaische Anlagentechnik, hat sich geändert: Säntisstr. 19, 78256 Steißlingen, Tel.: 07738 2030 202, Fax: 07738 2030 203, E-Mail: info@pv-check.com, Internet: www.pv-check.com.

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