Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Hochrhein-Bodensee
2 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 29 § 21 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften (1) DieseWahlordnungtrittam1.Januar2019 inKraft.GleichzeitigtrittdieWahlordnungvom 7. März 2016 außer Kraft. (2) Ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wahlordnung bereits gewählter Wahlausschuss bleibt im Amt. Er führt die Wahl auf der Grundlage dieser Wahlordnung durch. Beschlüs- se, die der Wahlausschuss bis zu diesem Zeitpunkt gefasst hat, bleiben wirksam, soweit sie durch diese Wahlordnung gedeckt sind. Konstanz, 3. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) genehmige ich die von der Vollversammlung der IHK Hochrhein- Bodensee am 3. Dezember 2018 beschlossene Wahlordnung. Stuttgart, 6. Dezember 2018 Az.: 42-4221.2-03/79 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gez. Klaus Fingerhut Ministerialrat Die vorstehende Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Hoch- rhein-Bodensee „Wirtschaft im Südwesten“ und auf der Homepage der IHK veröffentlicht. Konstanz, 10. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer ANZEIGEN
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