Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'19 - Hochrhein-Bodensee

2 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 25 IHK Hochrhein-Bodensee REGIO REPORT Mitteilungen des Wahlausschusses Im Herbst 2019 endet die Amtsperiode der 2014 gewählten Vollversammlung der IHK Hoch- rhein-Bodensee. Damit werden Neuwahlen erforderlich. Maßgeblich ist das Wahlverfahren nach der Wahlordnung (WahlO), die am 3. Dezember 2018 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I. S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (VwRSchrformAbbG) vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626), beschlossen worden ist. 50 Mitglieder der Vollversammlung werden in unmittelbarer Wahl direkt von den IHK-Zuge- hörigen gewählt, davon 28 in den Landkreisen Lörrach und Waldshut und 22 im Landkreis Konstanz. Im Einzelnen gilt: 1. Wahlberechtigte Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen (§ 3 Abs. 1 der WahlO in Verbindung mit § 2 IHKG). Das Wahlrecht ruht gem. § 3 Abs. 3 WahlO bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 3 Abs. 2 WahlO). Stimmberechtigt sind Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter oder gesetzliche Vertreter einer juristischen Person. Ersatzweise kann das Wahlrecht durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch von einemWahl- bevollmächtigten ausgeübt werden (vgl. § 4 Abs. 3 WahlO). 2. Wählbarkeit Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-zugehörig oder allein oder zu- sammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevoll- mächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG (§ 5 Abs. 1 WahlO). 3. Wahlbezirke und Wahlgruppen Es bestehen zwei Wahlbezirke (§ 7 Abs. 3 WahlO): a) die Landkreise Lörrach und Waldshut b) der Landkreis Konstanz. Innerhalb dieser Wahlbezirke wählen die IHK-Zugehörigen in Wahlgruppen die in der Wahl- ordnung festgelegte Zahl von Mitgliedern der Vollversammlung (vgl. § 8 Abs. 1 WahlO).Wahl- gruppen und Sitzverteilung zeigt die folgende Tabelle: Wahlgruppen Sitzverteilung Wahlbezirk Landkreise Lörrach/Waldshut Wahlbezirk Landkreis Konstanz Wahlgruppe I Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe 10 7 Wahlgruppe II Handel 6 5 Wahlgruppe III Kreditinstitute, Versicherungen 2 1 Wahlgruppe IV Gastgewerbe, Tourismus, Freizeitwirtschaft 2 2 Wahlgruppe V Transport, Verkehr, Nachrichtenübermittlung 1 1 Wahlgruppe VI Handels-, Kredit- und Versicherungsvermittler 1 1 Wahlgruppe VII Beratungs-, EDV- und Werbeunternehmen, sonstige Dienstleistungen 6 5 INSGESAMT 28 22 4. Wählerlisten Die Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) können von Montag, 11. Februar 2019 bis Freitag, 22. Februar 2019, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr durch die Wahlberechtig- ten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden (vgl. § 10 Abs. 3 WahlO). Die Einsichtnah- me beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Die Auslegung erfolgt am Sitz der IHK in Konstanz, Reichenaustr. 21 und bei der Hauptgeschäftsstelle in Schopfheim, Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 1. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen oder Wahlbezirken angehören, werden vom Wahlausschuss einer Gruppe bzw. einem Bezirk zugewiesen. Die Wahlberechtigten können beim Wahlausschuss Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprü- che gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk stellen. Diese Anträge müssen bis zum Freitag, 1. März 2019, 24:00 Uhr schriftlich bei der IHK Hochrhein-Bodensee eingegangen sein. Die Übermittlung per Fax sowie eines eingescannten Dokuments per E- Mail ist zulässig. 5. Wahlvorschläge Die im Wahlbezirk wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist (§ 12 Abs. 1 WahlO). Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unter- nehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahl- ordnung ausschließen (§ 12 Abs. 2 WahlO). Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag) (§ 12 Abs. 3 WahlO). Der Wahlausschuss fordert hiermit alle Wahlberechtigten auf, bis zum Freitag, 22. März 2014, 24:00 Uhr, jeweils für Ihren Wahlbezirk und Ihre Wahlgruppe (vgl. oben Ziff. 3), Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein, so greifen die Regelungen gem. § 12 Abs. 6 WahlO. Für die Wahlvorschläge stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Formblätter zur Verfügung, die te- lefonisch unter (07531) 2860-136 oder per E-Mail unter barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de angefordert werden können. Die Wahlvorschläge sind zu senden an IHK Hochrhein-Bodensee RAin Barbara Schlaberg Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz. Die Übermittlung per Fax (07531) 2860-41137 oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail an barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de ist zulässig. 6. Durchführung der Wahl Die Wahl erfolgt schriftlich durch Briefwahl und zusätzlich in elektronischer Form (§ 13 Abs. 1 WahlO). Die Wahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten ab Montag, 1. Juli 2019 , per Post zu. Der Wahlberechtigte hat den Stimmzettel so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen innerhalb der Wahlfrist bei der IHK eingehen. Die Frist für die Stimmabgabe (Wahlfrist) endet am Freitag, 19. Juli 2019, 18:00 Uhr. Spätere Zugänge können für die Wahl nicht mehr berücksichtigt werden. Auskünfte erhalten Sie bei der IHK Hochrhein-Bodensee RAin Barbara Schlaberg, Tel.: (07531) 2860-136 oder im Internet unter www.konstanz.ihk.de Konstanz, 14. Januar 2019 Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. Martin Bantle, Manuela Böhler-Szmerlowski, Kurt Grieshaber, Karin Martin, Oliver Schaus, Stephan Karl Schultze Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK www.konstanz.ihk.de unter Angabe des Tags der Einstellung, vgl. § 20 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK Hochrhein-Bodensee. Die Veröffentlichung in der Wirtschaft im Südwesten erfolgt zusätzlich und ist keine formale Bekanntmachung.

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