Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Südlicher Oberrhein

Wirtschaft im Südwesten 1 | 2019 50 PRAXISWISSEN INNOVATION/UMWELT Besonders besorgniserregende Stoffe Neue Hilfestellungen für die Praxis D ie europäische Reach-Verordnung enthält unter anderem Vor- gaben für den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (auf Englisch „substances of very high concern“, „SVHC“). Das baden-württembergische Reach-Netzwerk informiert regel- mäßig in Veranstaltungen und in seinem Internetauftritt über die Reach-Thematik, insbesondere mit • den Vorträgen aus seinen Informationsveranstaltungen, • Basiswissen, • zielgruppenorientierten Informationen für Akteure, • Antworten auf Fragen zu Reach • sowie Hilfsmitteln, Downloads und Links. Das Netzwerk wertet für sein Angebot unter anderem öffentlich zugängliche Informationen aus und konzentriert sie entsprechend der Nutzbarkeit für baden-württembergische Unternehmen und Verwaltungen. Aktuell wurden die Hilfestellungen für den Umgang mit SVHC überarbeitet und ergänzt. So finden sich Schnell-Checks, Schritt- für-Schritt-Anleitungen sowie Arbeitshilfen für die Ermittlung von SVHC in Erzeugnissen und zur Erfüllung der Informationspflichten längs der Lieferkette sowie (auf Anfrage) zur Kommunikation mit Verbrauchern. Unter anderem gibt es Auflistungen für: SVHC mit Relevanz für Erzeugnisse, SVHC sortiert nach Materialien, SVHC mit geringer Relevanz für Erzeugnisse, generell beschränkte SVHC. Die Homepage wird von der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg betrieben und ist zu finden unter www.reach.baden - wuerttemberg.de Sch Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264, axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de Aufzugsanlagen Technische Regel überarbeitet I m November 2018 wurde auf der Homepage der Bun- desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicher- heit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ veröf- fentlicht. Die neugefasste Regel ersetzt die alte TRBS 3121 aus dem Jahr 2009. Sie wurde an die Vorgaben der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung angepasst und grundlegend überarbeitet und ergänzt. Die neue Gliederung umfasst folgende Punkte: • Anwendungsbereich, • Begriffsbestimmungen, • Pflichten des Arbeitgebers, • Empfehlungen für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lastenauf- zügen (Anhang 1), • Empfehlungen für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufaufzügen (Anhang 2). Hilfreich für alle Betreiber von Aufzugsanlagen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind vor allem die neuen Abschnitte „Betrieb“, „Notrufeinrichtungen“ und der Anhang 1. Die neue Technische Regel zur Betriebssicherheit er- halten Interessierte im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt. Sch Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264, axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de ERFINDERBERATUNG Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg , Romäusring 4, VS-Villingen, bietet Erfinderberatungen am zweiten Dienstag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 8. Januar und 12. Februar. Anmeldung: Geschäftsbereich Innovation, Technologie der IHK, Telefon 07721 922-181 (Rebecca Wetzel) oder Fax 07721 922-9181. Die IHK Südlicher Oberrhein bietet Erfinderberatungen in Freiburg und Lahr an. Im IHK-Gebäude in Freiburg, Schnew- linstraße 11-13, finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 3. Januar und 7. Februar . Im IHK-Gebäude in Lahr, Lotzbeckstraße 31, finden die Erfin- derberatungen immer am dritten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 17. Januar und 21. Februar . Anmeldung: Synthia Diele, Telefon 0761 3858-263, synthia. diele@freiburg.ihk.de Bild: zephyr_p - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5