Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Südlicher Oberrhein

REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE NEU IN DER ORTENAU! Jetzt ausführlich informieren und anmelden: Tel.: 0781/939 98 88-50 www.volk-akademie.de JETZT BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE UND BRANDSCHUTZHELFER AUSBILDEN EINE VERPFLICHTUNG FÜR UNTERNEHMEN Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, angemessenen Brandschutz zu betreiben. Ab Januar bietet Ihnen die Akademie der Volk-Brandschutzexperten erstmals rechtskonforme Ausbildun- gen zu Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten an. • Brandschutzbeauftragter: Einmalige Ausbildung, 2x4 Tage, Januar / Februar 2019 • Brandschutzhelfer: Ausbildung, Nachschulung, Feuerlöschtraining; mehrere Termine, Januar bis März 2019 RABATT * EINMALIG 10% F Ü R K U R Z E N T S C H L O S S E N E Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst! Sichern Sie sich bei Anmeldung bis 11.01.2019* 10% Rabatt für Kurzentschlossene! Volk Brandschutz | Heinrich-Hertz-Str. 4 | 77656 Offenburg | info@volk-akademie.de Zusätzliche Veranstaltung Neues Verpackungsgesetz A ufgrund der großen Zahl betroffener Unternehmen findet am 23. Januar um 18 Uhr in der IHK in Freiburg noch eine kosten- freie Veranstaltung über das Verpackungsgesetz statt. Vor allem diejenigen Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, fallen unter das neue Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist (siehe auch Seite 53). Daraus können Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten resultieren. Geändert hat sich entge- gen früherer Prognosen auch die Abgrenzung zwischen „echten gewerblichen“ und „privaten Endverbrauchern sowie vergleichbaren Anfallstellen von Verkaufsverpackungen“. Dadurch können auch bisher nicht betroffene Unternehmen neu verpflichtet sein. ba Aus organisatorischen Gründen sind Anmeldungen erforderlich unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de (Nummer 126118743) Die AGB im internationalen Geschäft Recht im Ausland I nternationale Geschäfte stellen besondere rechtliche Anfor- derungen. Zum einen sind Regelungen zu treffen, derer es im Inlandsgeschäft nicht bedarf, wie etwa die Wahl des zugrunde lie- genden Rechts. Außerdem muss geprüft werden, ob und wie die oftmals verwendeten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) bei einem internationalen Vertrag angewendet werden können. Eine bloße Übersetzung genügt nicht. Wer sich mit der Anpassung von Verkaufsbedingungen für das Auslandsgeschäft befasst, sollte viele Fragen im Vorfeld klären. Ein Seminar am 30. Januar bei der IHK in Freiburg erläutert die wichtigsten Eckpunkte grenzüberschreitender Verträge und wie AGBs in diese einbezogen werden können. Christine Richmann, Tel.: 07821 2703 692 christine.richmann@freiburg.ihk.de

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