Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten 1 | 2019 58 PRAXISWISSEN STEUERN E in Überblick über rechnungslegungsrelevante Hin- weise sowie Steuer- und Sozialversicherungsände- rungen zum Jahresbeginn: Eine wesentliche Änderung im Bereich der Rechnungs- legung umfasst die Bewertung der Pensionsrückstel- lungen im Jahresabschluss. Pensionsrückstellungen wurden bislang unter Verwendung der Heubeck-Richt- tafeln „RT 2005 G“ bewertet. Die Richttafeln wurden im Jahr 2018 unter anderem aufgrund der weiter anstei- genden Lebenserwartung aktualisiert und durch die Richttafeln „RT 2018 G“ ersetzt. Durch die geänderte Bewertung werden Zuführungen in der Steuerbilanz je nach Mitarbeiterbeständen und -strukturen zwischen 0,5 und 1,2 Prozent, in der Handelsbilanz (HGB) zwi- schen 1 und 2 Prozent erwartet. In der Steuerbilanz muss der Aufwand über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren verteilt werden; handelsrechtlich ist er im Jahr der Zuführung im Personalaufwand gesondert zu erfassen und auszuweisen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtung sind die Richttafeln handels- rechtlich ab dem 22. Oktober 2018 anzuwenden, in der Steuerbilanz können die neuen Richttafeln für Wirtschaftsjahre, die nach dem 20. Juli 2018 enden, herangezogen werden. Die „RT 2005 G“ können letzt- malig für das Wirtschaftsjahr, das vor dem 30. Juni 2019 endet, angewendet werden. Bei kalenderglei- chem Wirtschaftsjahr 2018 besteht für die Steuerbilanz folglich ein Wahlrecht im Vergleich zur Handelsbilanz. Der Bundesrat hatte im September 2018 vorgeschla- gen, die Sofortabschreibung für sogenannte gering- wertige Wirtschaftsgüter ( GWG ) von 800 auf 1.000 Euro heraufzusetzen und die Poolabschreibung ab- zuschaffen. Die Vorschläge wurden vom Deutschen Bundestag jedoch nicht in den Gesetzesbeschluss aufgenommen, so dass vorerst keine Änderungen eintreten. Aufgrund internationaler Vorgaben ergeben sich Neu- erungen beim Bestätigungsvermerk des Jahresab- schlussprüfers . So wird das Prüfungsurteil zukünftig geteilt und umfasst zunächst das Urteil zum Jahresab- schluss und anschließend das Urteil zum Lagebericht. Eine Einschränkung des Prüfungsurteils ist demnach für jeden Teil gesondert möglich. Neben den Grundla- gen für das Prüfungsurteil wird insbesondere auch die Klarstellung der Verantwortung von Geschäftsführung/ Aufsichtsrat einerseits und Abschlussprüfer anderer- seits in den Bestätigungsvermerk aufgenommen. Der Großteil der steuerlichen Änderungen für das Jahr 2019 ergibt sich aus dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, kurz „ Jahressteuergesetz 2018“ . Das Gesetz wurde am 23. November 2018 beschlossen. Im Einkommensteuergesetz wird die im Koalitions- vertrag beschlossene Förderung der Elektromobilität umgesetzt. Der geldwerte Vorteil für die Nutzung von Rechnungslegungsrelevante Hinweise sowie Steuer- und Sozialversicherungsänderungen Was sich bei der Steuer ändert Pensionsrückstel- lungen werden im Jahresabschluss anders bewertet Bild: Zerbor - Fotolia
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