Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

49 1 | 2019 Wirtschaft im Südwesten Bild: STOCKSTUDIO Erleichterungen bei mehreren kurzzeitigen Dienstleis- tungen oder bei besonderen punktuellen Ereignissen. Profitieren sollen davon beispielsweise Auszubildende, oder Mitarbeiter, die für Events, kulturelle Tätigkeiten, Sport, Konferenzen oder Ähnliches entsandt werden. Außerdem sollen die lokalen Arbeitsaufsichtsbehörden ermächtigt werden, Erleichterungen für bestimmte Un- ternehmen bei häufigen Tätigkeiten zu gewähren. Auch eine Überarbeitung des Anmeldeportals ist bis Ende März 2019 vorgesehen, um dieses anwenderfreund- licher zu gestalten. Brexit: Im November 2018 haben die Regierungs- chefs der „EU 27“ dem Brexit-Austrittsabkommen samt Übergangsphase zugestimmt (siehe auch Seite 56). Die Abstimmung im britischen Parlament sowie in Europarlament und EU-Ministerrat standen bei Re- daktionsschluss noch aus. Fest steht: Am 29. März 2019 tritt das Vereinigte Königreich aus der EU aus, ob geregelt oder ungeregelt. Letzteres wäre ein Desaster und würde zu erheblichen wirtschaftlichen Verwer- fungen führen. Bei einem geregelten, das heißt offiziellen Austritt läuft die Übergangsphase bis Ende Dezember 2020 mit der Option, diese bis Ende 2022 zu verlängern. Während der Übergangsphase ändert sich faktisch zunächst we- nig. Das Vereinigte Königreich ist dann zwar nicht mehr Mitglied in der EU, bleibt aber im EU-Binnenmarkt so- wie in der Zollunion. Die Übergangsphase dient dazu, die zukünftigen Beziehungen auszuhandeln. Dabei zielt man auf die Schaffung einer Freihandelszone, in der es keine Zölle, Gebühren oder Mengenbeschränkun- gen für Güter geben soll. Zudem sollen Liberali- sierung für Dienstleistungen, freier Zahlungs- verkehr, Anerkennung von Qualifikationen sowie der Schutz des geistigen Eigentums im Vordergrund stehen. Um für die Unternehmen Planungs- und Investitions- sicherheit zu gewährleisten, müssen nun dringend die Eckpunkte für die künftigen Handelsbeziehungen fest- gezurrt werden. Seit Januar 2018 sind die Ausfuhren ins Vereinigte Königreich im Vergleich zum Vorjahr um fast vier Prozent zurückgegangen. Großbritannien ist derzeit Deutschlands fünftwichtigster Handelspartner, 2016 stand das Land noch an dritter Stelle. Mögliche Auswirkungen des Brexits auf ihre Betriebsabläufe müssen alle Unternehmen prüfen und notwendige Maßnahmen vorantreiben. Hilfreich hierfür ist die vom DIHK herausgegebene Onlinecheckliste „Are you rea- dy for Brexit“ (https://www.ihk.de/brexitcheck) , die praktische Orientierung bietet. tö/ste IHK Hochrhein-Bo- densee: Uwe Böhm, Tel. 07622 3907- 218 , uwe.boehm@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, hermle@vs.ihk.de IHK Südlicher Ober- rhein: Susi Tölzel, Tel. 0761 3858-122, susi.toelzel@ freiburg.ihk.de

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