Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

29 ANZEIGE Sie planen eine Baumaßnahme und benötigen Ausgleich? 300.000 Ökopunkte im Naturraum Schwarzwald zu verkaufen. Interesse? Bitte melden bei info@solarcomplex.de Ekkehardstr. 10 | 78224 Singen | 07731-8274 0 | www.solarcomplex.de NACHGEFRAGT bei Marcel Trogisch, Umweltreferent der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Trogisch, viele Unternehmen in der Region stellen Produkte her und verpacken diese. Müssen diese jetzt alle ihre Verpackungen bei einem dualen System anmelden? Ganz neu sind die Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nicht. Seit vielen Jahren haben wir in Deutsch- land die Verpackungsverordnung. Die Beteiligungspflicht an einem dualen Entsorgungssystem gilt wie bisher „nur“ für sogenannte Verkaufsverpackungen und bei diesen „nur“ für diejenigen mit der Zielgruppe „private Endverbraucher“. Sowohl die Verkaufsverpackungen wie auch die privaten Endverbraucher werden im neuen VerpackG wie bisher de- finiert. Zu beachten ist: Diese Begriffsdefinition „Privater Endverbraucher“ umfasst auch „vergleichbare Anfallstellen“. Das sind etwa Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, Büros von Freiberuflern und viele Stellen mehr und unabhängig von den dort anfallenden Abfallmengen. Außerdem gelten kleinere Handwerksbetriebe als vergleich- bare Anfallstellen zu den privaten Endverbrauchern. Ein ent- scheidender Unterschied zur bisherigen Rechtslage liegt darin, dass es erstmals einen Katalog gibt, in dem je nach Branche typische Verpackungsarten und -größen aufgelistet sind und jeweils festgelegt wird, ob sie systembeteiligungs- pflichtig sind oder nicht. Neben den Herstellern sollten insbe- sondere auch Importeure einen aufmerksamen Blick in das neue VerpackG werfen und eine mögliche Beteiligungspflicht ihrer Verpackungen prüfen. Neu ist auch die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Wozu dient diese? Kurz gesagt übernimmt die neue „Zentrale Stelle Verpa- ckungsregister“ eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben, die bis- her zum Teil von den Abfallbehörden wahrgenommen und zum Teil auch neu festgelegt wurden. Zu den neuen Aufgaben gehört auch die Einrichtung eines bundesweiten und seit Jahresbeginn öffentlich einsehbaren Registers aller, bei ei- nem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Das soll mehr Transparenz schaffen und verhindern, dass sich Unternehmen durch Trittbrettfahren ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen. Wichtig: Unternehmen mit systembeteilungspflichtigen Verpackungen müssen sich also neben der Meldung bei einem dualen System auch hier registrieren. Treffen die Regelungen des VerpackG auch kleine Unter- nehmen oder den Online- und Versandhandel? Leider gibt es keine Bagatellgrenzen. Das bedeutet gerade für viele kleine Unternehmen, dass bereits ab dem Inverkehr- bringen der ersten mit Waren befüllten Verkaufsverpackung mit dem Ziel „private Endverbraucher“ eine Pflicht zur Be- teiligung bei einem dualen System und zur Registrierung im zentralen Register besteht. Ganz besonders sollte sich hier der Online- und Versandhan- del mit diesem Thema auseinandersetzen. Häufig werden hier Produkte verschickt, deren Verpackungen selbst durch den eigentlichen Hersteller des Produktes lizensiert werden müssen. Allerdings ist das gesamte Verpackungsmaterial in- klusive des Füllmaterials, welches durch den Versandhändler an den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, ebenfalls systembeteiligungspflichtig. Interview: Rebecca Wetzel

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