Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten 1 | 2019 26 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER aus der Region empfehlen sich ANZEIGE Vorbehaltlich einer Übertragung der Zuständigkeit als Erlaubnisbehörde gemäß § 34c Abs. 1 GewO durch die Landesregierung Baden-Württemberg, hat die Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in ihrer ordentlichen Sitzung am 5. Dezember 2018 unter Punkt 2.2 der Tagesordnung gemäß § 4 Nr. 2 IHKG i. V. m. § 4 Abs. 2 lit. b) der Satzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beschlossen, die Gebührentatbestände wie aus der Anlage ersichtlich als Ziff. 3.6 bis Ziff. 3.6.1.11 in den bestehenden Gebüh- rentarif einzufügen. Die Änderungen des Gebührentarifs treten zum 1. März 2019 in Kraft, jedoch nicht vor Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Villingen-Schwenningen, den 5. Dezember 2018 Birgit Hakenjos-Boyd Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg mit Schreiben vom 6. Dezember 2018, Aktenzeichen 42-4221.2-10/61. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und verkündet und im Mitteilungs- blatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 01/2019, veröffentlicht. Villingen-Schwenningen, den 14. Dezember 2018 Birgit Hakenjos-Boyd Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Gebühren § 34c GewO 3.6 WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Darlehensvermittler § 34c GewO EUR 3.6.1 Erlaubnis 3.6.1.1 Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 - 350,00 3.6.1.2 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 GewO 50,00 - 250,00 3.6.1.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 40,00 3.6.1.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 - 250,00 3.6.1.5 Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00 - 250,00 3.6.1.6 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 100,00 3.6.1.7 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung 40,00 3.6.1.8 Anforderung der Weiterbildungsnachweise gemäß § 15b Abs. 3 MaBV 50,00 3.6.1.9 Entgegennahme und Durchsicht jährlicher Prüfberichte gemäß § 16 Abs. 1 MaBV 30,00 - 250,00 3.6.1.10 Anforderung des Prüfberichtes gem. § 16 Abs. 1 MaBV 50,00 - 100,00 3.6.1.11 Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV 100,00 - 400,00 Änderung des Gebührentarifs – Erlaubnisverfahren gemäß § 34c der Gewerbeordnung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
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