Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Hochrhein-Bodensee

Wirtschaft im Südwesten 1 | 2019 46 Themen & Trends Gastbeitrag zum Bürokratieabbau Mittelstand entlasten M an muss kein Experte sein um zu wissen: Die mittelständische Wirtschaft ist von Bürokratie ganz besonders belastet. Darauf weist der Nationale Normenkontrollrat (NKR) die Bundesre- gierung immer wieder hin. Deshalb begrüßen wir es, dass die Bundes- regierung sich eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgenommen hat, um vor allem den Mittelstand von bürokratischen Lasten zu befreien. Ein Beispiel ist das angekündigte dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Um zu wissen, wo „der Schuh drückt“, haben wir Verbände und Ex- perten im Frühjahr um Vorschläge gebeten. Die vielen Ideen – auch von Seiten des DIHK – zeigen erhebliches Vereinfachungspotenzial. Beispiele sind kürzere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Vereinfa- chungen bei der Erhebung und Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer oder weniger Aufwand im Öffentlichen Auftragswesen. Nun sollen möglichst viele sinnvolle Vorschläge in den nächsten Monaten um- gesetzt werden, und zwar so, dass sie in erster Linie den Mittelstand entlasten. Bei jedem neuen Gesetzgebungsvorhaben stellen wir als NKR im Rah- men unserer Prüftätigkeit sicher, dass Kosten und Zeitaufwand für die Betroffenen frühzeitig ermittelt werden. So wissen Bundesregierung und Abgeordnete, wenn sie über das Gesetz abstimmen, welche Kos- tenfolgen damit für die Wirtschaft ausgelöst werden. Weitere Anreize zur Kostenminimie- rung schafft die „One in, one out“-Regel: Wird eine nationale gesetzliche Regelung einge- führt, die die Wirtschaft belastet, muss bis zum Ende der Legislaturperiode an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung erfolgen. Die Bundesregierung muss sich also genau überlegen, wie sie die Folgekosten einer Re- gelung durch Entlastungen kompensieren kann. Dass die bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft in den letzten Jahren redu- ziert wurden, bestätigt die Wirksamkeit dieser Instrumente. Dieser positive Trend entspricht allerdings oft nicht der Wahrnehmung in den Unternehmen. Dort ist der Eindruck eher, dass die Belastungen stark zugenommen und keineswegs abgenommen haben. Wichtigster Grund: Zusätzliche hohe Folgekosten ergeben sich aus der europäi- schen Gesetzgebung. Wir setzen uns daher nachdrücklich dafür ein, EU-Recht und seine Folgen ebenfalls in die „One in, one out“-Bilanz mit einzubeziehen. Denn für Unternehmen in Deutschland macht es am Ende keinen Unterschied, ob Belastungen durch gesetzliche Regelungen aus Berlin oder aus Brüssel kommen. Um Belastungen aus Brüssel besser vorzubeugen, wurde 2016 auf Betreiben des NKR ein regierungsinternes EU-ex-ante-Verfahren eingeführt. Es stellt sicher, dass das zuständige Bundesministerium schon vor Beginn der Verhandlungen im EU-Ministerrat sorgfältig die Folgen eines Vorschlags der EU-Kommission für Deutschland und Johannes Ludewig Den Mittelstand stärker in den Blick nehmen und entlasten – das fordert Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollra- tes, in seinem Gastbeitrag zum Bürokratieabbau. Bild: Bundesregierung /Kugler Bild: stokkete - Fotolia

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