Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'18 - Südlicher Oberrhein

INTERNATIONAL PRAxIswIssEN Schweiz Änderungen beim Versandhandel M it Beginn des neuen Jahres wird die schweiz eine Lücke in der steuergesetzgebung schließen. Ausländische Versandhändler werden dann in der schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mit sogenannten Kleinsendungen einen Umsatz von mehr als 100.000 schweizer Franken (CHF) in der schweiz erwirt- schaften. Als Kleinsendungen werden die Lieferungen be- zeichnet, die ohne Erhebung von Einfuhrsteuer in die schweiz eingeführt werden, weil der steuerbetrag unterhalb von fünf CHF liegt. Bei waren zum regulären steuersatz von 7,7 Prozent liegt diese wertgrenze bei 65 CHF, für Artikel, die dem reduzierten satz von 2,5 Prozent unterliegen sogar bei 200 CHF. Der Käufer der ware in der schweiz kann solche Lieferungen aus dem Ausland ohne Mehrwertsteu- erbelastung beziehen, wogegen die gleiche sendung beim Bezug bei einem inländischen, im Mehrwertsteuerregister eingetragenen Versand- oder Detailhändler, der inländischen Mehrwertsteuer unterliegt. Liegt der Gesamtumsatz dieser Kleinsendungen in der schweiz über 100.000 CHF, muss der ausländische Händler sich künftig im schweizer Mehrwertsteuerregister eintragen und alle Lieferungen in die schweiz, unabhängig vom wert, mit schweizer Mehrwertsteuer an den Endkunden fakturieren. tö Jefta Freie Fahrt für den Handel mit Japan D ie EU und Japan haben im Juli ein Freihandels- abkommen (Jefta) unterzeichnet, das nun noch bis Ende des Jahres ratifiziert werden soll. Es wird damit gerechnet, dass das Abkommen noch vor den wahlen zum Europaparlament im Frühjahr 2019 in Kraft treten kann. Es wird das größte Abkommen sein, das die EU geschlossen hat und gilt als ein umfassendes und modernes Abkommen, das europäischen Unternehmen den Zugang zum japanischen Markt erleichtert, gleichzeitig aber hohe schutzstandards für Verbraucher, Umwelt und Arbeitneh- mer gewährleistet. Mit Inkrafttreten wird direkt ein großer Teil der Zölle entfallen, nach Übergangsfris- ten – etwa im Automobilbereich – wird die Zollfreiheit dann auf nahezu 100 Prozent aller Im- und Exporte steigen. Die EU-Kommission informiert auf ihren In- ternetseiten umfassend zu den Handelsbeziehungen mit Japan sowie zu den Inhalten des Freihandelsab- kommens. tö Bild: laufer - Fotolia ANZEIGE

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