Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

12 | 2018 wirtschaft im südwesten 51 ARBEITswELT PRAxIswIssEN Acetylenflaschen und Flüssiggasflaschen Neue Hinweise für den Brandschutz D ie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zwei neue Informationen zum Brandschutz in Betrieben veröffent- licht. Erstens: DGUV I 205-029 „Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz“. Acetylenflaschen werden in vielen Firmen für schweiß- arbeiten eingesetzt und deshalb auch gelagert. sie stellen eine be- sondere Gefahrenquelle bei Bränden dar. In dem neuen Infoblatt geht es um folgendes: Einsatzgrundsätze zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz, Erkennen einer Acetylenflasche, Aufbau einer Ace- tylenflasche, Gefahren durch/Hinweise zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz, Taktisches schema zum Vorgehen bei einer wärme-/ brandbeaufschlagten Acetylengasflasche. Zweitens: DGUV I 205-030 „Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz“. Auch Flüssiggasflaschen lagern für verschiedene Zwecke in Unterneh- men. In dem Infoblatt werden die wesentlichen Einsatzgrundsätze für den Brandfall beschrieben, wenn Flüssiggasflaschen betroffen sein können. Die einzelnen Punkte: Definition, Erkennen und Aufbau einer Flüssiggasflasche, Gefahren durch/Hinweise zu Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz, Taktisches schema Sch Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264, axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de Verpackungsgesetz Weitere Schritte zur Vorbereitung E rstinverkehrbringer verpackter waren mit der Zielgruppe der privaten Endverbraucher oder ver- gleichbarer Zielgruppen wie Gaststätten, Verwaltun- gen, Freizeiteinrichtungen, Büros von Freiberuflern, Krankenhäuser und viele mehr fallen unter das neue Verpackungsgesetz. Dieses tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, bedarf aber diverser Vorbereitungen. wer noch keinen systembeteiligungsvertrag mit ei- nem dualen Entsorgungssystem abgeschlossen hat, sollte hierfür einige Angebote einholen. Die dafür an- erkannten neun dualen systeme werden auf der IHK- Homepage aufgelistet. Die einmalige Registrierung bei der dafür neu ge- schaffenen „Zentralen stelle Verpackungsregister“ ist seit september im Internet unter der Adresse verpackungsregister.org möglich. wer dabei ankreuzt, dass sein systembeteiligungsvertrag noch in Vorbe- reitung ist, muss nach Abschluss dieses Vertrags diese Angabe aktualisieren; andernfalls wandelt sich die vorläufige Registrierung nicht automatisch in die endgültige Registrierung um. Datenmeldungen an die Zentrale stelle von den bereits registrierten Unternehmen können seit Ende Oktober eingetragen werden. Gemeint sind die Men- genprognosen für das Jahr 2019, so wie sie parallel dem ausgewählten dualen Entsorgungssystem mitgeteilt werden. Ebenfalls freigeschaltet wurde das Prüferregister, in das sich sachverständige, wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und steuerberater eintragen lassen müs- sen, sofern sie ab 2019 Vollständigkeitserklärungen prüfen wollen. Verschoben hatte sich dagegen die Veröffentlichung des vorgesehenen Katalogs zur Abgrenzung betroffener Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher von nicht betroffenen Verkaufsverpackungen für „großge- werbliche“ Endverbraucher. Die Endfassung des Ka- talogs sollte bei allen Zweifelsfragen zu Rate gezogen werden. Ansonsten können auch offizielle An- fragen an die Zentrale stelle gerichtet werden, deren Be- antwortung zwar kostenlos erfol- gen wird, aber sich um etliche wochen verzö- gern kann. Ba Arbeitsschutz Viele technische Regeln überarbeitet D ie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin hat im Oktober eine Reihe von Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBs) und Technischen Re- geln Gefahrstoffe (TRGs) in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich um: TRBs 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß Paragraf 15 Absatz 1 Be- triebssicherheitsverordnung“, TRBs 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Ge- fährdungen durch Dampf und Druck“, TRBs 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“, TRGs 460 „Vorgehensweise zur Ermittlung des stan- des der Technik“, TRGs 552 „Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kategorien 1A und 1B“. Die Texte sind bei der IHK erhältlich. Sch Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264, axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Wilfried Baumann, Tel. 0761 3858-265, wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Marcel Trogisch, Tel. 07721/922-170, trogisch@vs.ihk.de IHK Hochrhein- Bodensee: Michael Zierer, Tel. 07622/3907-214, michael.zierer@ konstanz.ihk.de Bild: Heike Brauer

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