Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'18 - Hochrhein-Bodensee

REGIO REPORT  IHK Hochrhein-Bodensee ANZEIGE Inhalt I. Allgemeine Informationen II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung I. Allgemeine Informationen a) Auftraggeber Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz Telefon: 07531 2860-136 Telefax: 07531 2860-41137 Ansprechpartner: Frau RAin Barbara Schlaberg b) Anlass der öffentlichen Ausschreibung Die IHK Hochrhein-Bodensee führt im Juli 2019 die Wahlen zur Vollversammlung durch. Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee gewählt. Die IHK Hochrhein-Bodensee lässt die Wahlunterlagen von einem externen Dienstleister er- stellen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt hingegen durch einen anderen Dienstleister. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versendung von ca. 41.000 Briefen in den Land- kreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut. Die zu erbringenden Leistungen sind unter III. be- schrieben. Es wird eine öffentliche Ausschreibung nach Maßgabe des 1. Abschnitts der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Ausgabe 2009) durchgeführt. c) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen, die für die Abgabe eines Angebotes erforderlich sind, können ange- fordert werden bei IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de , Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg d) Angebotsabgabe Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag, auf dem deutlich sichtbar vermerkt ist: „Angebot für den Postversand der Wahlunterlagen 2019, bitte nicht öffnen“ bis spätestens 15. Januar 2019, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist!) bei der IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, zu Händen Frau RAin Barbara Schlaberg, eingegangen sein. e) Eignungsprüfung Zur Prüfung der Eignung der Bieter müssen folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot abgegeben werden: (1) Referenzen über die Durchführung eines bezüglich des Umfangs vergleichbaren Postver- sandes in den letzten fünf Jahren. (2) Eigenerklärung, ob • über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetz- liches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • sich der Bieter in Liquidation befindet, • der Bieter schwere Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter infrage stellen, • der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Bei- träge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und • ein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmä- ßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) vorliegt. (3) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechts- kräftig verurteilt ist wegen: • § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Straf- gesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europä- ischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, • § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be- stechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetztes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstel- lung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) oder • § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchfüh- rung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhal- ten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. (4) Bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Bietergemeinschaftserklärung mit gesamtschuld- nerischer Haftung im Falle der Zuschlagserteilung. Die Bieter sind verpflichtet, nach Angebotsabgabe geeignete Nachweise zu den Eigenerklä- rungen vorzulegen, wenn sie der Auftraggeber hierzu auffordert. II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine Datum Ereignis bis 15. Januar 2019, 16:00 Uhr, (Ausschlussfrist) Eingang des Angebots bis 15. Februar 2019 Zuschlagserteilung/Bindefrist bzw. Aufhe- bung des Ausschreibungsverfahrens und Information an die Bieter 27. bis 28. Juni 2019 (genauer Termin wird noch festgelegt) Versand durch den Postdienstleister III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung • Versand von ca. 41.000 Briefen in einem DIN C4-Umschlag mit Fenster Inhalt: -  zwei Schreiben DIN A4, à 80 g/m2 -  ein Stimmzettel DIN A4 148 x 297 mm, 80 g/m2 -  ein Selfmailer DIN A4, 80 g/m2, zweifachgefaltet mit Perforationen an den Seiten zum Abtrennen -  ein Rücksendeumschlag 114 x 229 mm, 75 g/m2 -  ein Stimmzettelumschlag 105 x 155 mm, 75 g/m2 • Zustellungsgebiet: Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut • Übergabe der Briefe an den Bieter: KW 26/2019 • Sortieren der Briefe nach Postleitzahlen • Versand der Briefe: 27. und 28. Juni 2019 (genauer Termin wird noch festgelegt), sortiert nach Vorgaben der IHK Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung zum Postversand der Wahlunterlagen der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee

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