Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'18 - Südlicher Oberrhein

PraxiSWiSSen reCHT ANZEIGE E-Privacy-Verordnung kommt nicht vor Ende 2019 In der Warteschleife D ie neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Datenschutz in der eU einheitlich und technikneutral. Speziell für die elektronische Kommu- nikation soll in Zukunft ergänzend die e-Privacy-VO gelten. Ziel der Verordnung ist es, die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation sicher zu stellen. Wesentlicher regelungspunkt ist das sogenannte Web- tracking und der damit verbundene einsatz von Coo- kies. Cookies sind Textdateien, die im Browserverlauf des Benutzers abgespeichert werden und eine Wieder- erkennung erlauben. Sie ermöglichen auf den nutzer zugeschnittene Onlinewerbung. Die Verordnung sieht vor, dass Cookies künftig grundsätzlich nur noch mit der ausdrücklichen einwilligung der nutzer eingesetzt werden dürfen. Wie bei der DSGVO sollen die Strafen für Verstöße gegen die e-Privacy-VO drastisch sein. Die e-Privacy-VO ist insoweit spezieller als die DSGVO, die – zumindest in den erwägungsgründen – die Daten- verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung als ein „berechtigtes interesse“ von Unternehmen erachtet, ohne dies genauer zu erläutern. Damit sorgt die e- Privacy-VO mit ihren spezifischen Vorgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation gegenüber der DS- GVO für mehr rechtssicherheit. Ursprünglich war geplant, dass die e-Privacy-VO ge- meinsam mit der DSGVO ab Mai 2018 in Kraft tritt. Der erste entwurf der europäischen Kommission vom Januar 2017 wurde jedoch heftig kritisiert. aktuell steht die endgültige Positionierung des eU-rates aus; mit einer Verkündung der e-Privacy-VO ist nach heutiger Kenntnis nicht vor ende 2019 zu rechnen. Morton Douglas, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Faxe der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ IHKs warnen vor Betrugsversuchen D erzeit versendet die sogenannte DaZ Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg „eilige Fax-Mitteilungen“. Mit dem behördenähnlich aufgemachten Schreiben werden Unternehmen auf- gefordert, bestimmte Daten zu vervollständigen und zurückzufaxen. Die iHKs warnen Unternehmen davor, diese Schreiben zu beantworten. Sie stellen einen Betrugsversuch dar. im aktuellen Betrugsversuch als „eilige Fax-Mittei- lungen“ getarnt, sollen gewerbliche Betriebe zum Ba- sisschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst werden. Die behördenähnlich auf- gemachten Schreiben fordern Unternehmen dazu auf, bestimmte Daten zu vervollständigen, mit einer Unterschrift zu bestätigen und zurückzufaxen. Die antwort ist meist mit einer kurzen Frist versehen, und der angebotscharakter sowie die Bepreisung von meh- reren hundert euro werden im Kleingedruckten ver- steckt. Mit der Unterschrift wird demnach gleichzeitig ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ für 149 euro erworben sowie ein jährlicher Beitrag von 498 euro für eine dreijährige Mindestlaufzeit vereinbart. „Diese Schreiben haben nichts mit behördlichen Schreiben durch die Datenschutzauf- sicht zu tun und müssen keinesfalls beantwortet werden“, warnt Markus Czo- galla, Justiziar und Leiter des Geschäftsbereichs recht und Steuern bei der iHK Südlicher Oberrhein. Unternehmen, die das Fax bereits unterzeichnet und zurückgesendet haben, können ihre erklärung widerru- fen und anfechten. Betroffene Unternehmen sollten sich auch auf jeden Fall bei ihrer iHK melden. Die Kammern werden die anfallenden Beschwerden sammeln und der Bundesnetzagentur mitteilen. heo IHK Hochrhein-Bodensee: Selma Burnukara, Tel. 07531 2860-152, selma.burnukara@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Robert Dorsel, Tel. 07721 922-139, dorsel@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Markus Czogalla, Tel. 0761 3858-250, markus.czogalla@freiburg.ihk.de Cookies dürfen nur gesetzt werden, wenn die Nutzer einwilligen Bild: figuren-design.de - stock.adobe

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