Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'18 - Südlicher Oberrhein

10 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 53 INNOVATION Praxiswissen KOMPETENZ BEDEUTET, DAS BAUEN DEN FACH- LEUTEN ZU ÜBERLASSEN. INDUSTRIEBAU www.buehrer-wehling.de Sofort Lagerplatz gewinnen. See-, Lager-, Material- und Schadstoff-Container. www.renz-container.com HALLEN WOLF SYSTEM GMBH Am Stadtwald 20 | 94486 Osterhofen 09932/37-0 | gbi@wolfsystem.de WWW.WOLFSYSTEM.DE INDUSTRIE BAU & GEWERBE BAU Von der Planung & Produktion bis zur schlüsselfertigen Halle! ERFINDERBERATUNG Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg , Romäusring 4, VS-Villingen, bietet Erfinderberatungen am zweiten Diens- tag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 9. Oktober und 13. November. Anmeldung: Geschäftsbereich Innovation, Technologie der IHK, Telefon 07721 922-181 (Rebecca Wetzel) oder Fax 07721 922-9181. Die IHK Südlicher Oberrhein bietet Erfinderberatungen in Freiburg und Lahr an. Im IHK-Gebäude in Freiburg, Schnew- linstraße 11, finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 4. Oktober und 8. Novem- ber . Im IHK-Gebäude in Lahr, Lotzbeckstraße 31, finden die Erfinderberatungen immer am dritten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 18. Oktober und 15. November . Anmeldung: Synthia Diele, Telefon 0761 3858-263, synthia. diele@freiburg.ihk.de EU-Vergaben Ab 18. Oktober nur elektronisch B ereits heute werden die meisten öffentli- chen Aufträge elektronisch ausgeschrie- ben. Ab 18. Oktober wird die sogenannte E-Vergabe für EU-weite Vergabeverfahren Pflicht. So sollen Papier, Zeit und Geld ge- spart sowie Transparenz und Barrierefreiheit geschaffen werden. Dann reicht es nicht mehr aus, die Auftragsbekanntmachung in elektro- nischer Form an das Amt für Veröffentlichun- gen der EU zu übermitteln und im Nachgang die Vergabeunterlagen jedem Interessenten frei und direkt über das Internet zur Verfügung zu stellen. Auch die gesamte Kommunikation und Abwicklung erfolgt künftig ausschließ- lich in elektronischer Form. Maßgeblich sind folgende Schwellenwerte: für Bauaufträge 5.548.000 Euro, für Liefer- und Dienstleis- tungsaufträge über 221.000 Euro. Der öffentliche Auftraggeber muss nun für jede seiner Ausschreibungen eine Adresse hinterlegen, über die Interessenten alle für das Vergabeverfahren relevanten Unterlagen abrufen können. Ebenso sind auch die Bieter in einem EU-Vergabeverfahren dazu verpflich- tet, potenzielle Fragen, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen, die zur Aufklärung des abgegebenen Ange- bots beitragen, ausschließlich elektronisch einzureichen. Sonst werden sie automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auch bei nationalen Vergabeverfahren soll die E-Vergabe Pflicht werden: Ab 1. Januar 2019 müssen öffentliche Auftraggeber das Einrei- chen von Teilnahmeanträgen und Angeboten mithilfe von elektronischen Mitteln akzeptie- ren. Sie müssen dann folglich auch eine elekt- ronische Vergabeplattform einrichten. Dieses Vorgehen dient als Vorbereitung für die ab 1. Januar 2020 verpflichtend eingeführte E-Ver- gabe bei nationalen Vergabeverfahren, also unterhalb der genannten Schwellenwerte. So- fern Bieter an einem EU-Vergabeverfahren Interesse bekunden, sollten sie sich auf der vom öffentlichen Auftraggeber eingerichteten Internetadresse mit ihren Daten registrieren. Dann werden sie automatisch sowohl über etwaige Bieterfragen und deren Beantwor- tung als auch über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen informiert. Um an einem europaweiten oder nationalen Vergabeverfahren teilnehmen zu können, ist jedes Mal erneut das Einreichen vieler, umfangreicher Dokumente erforderlich. Dies verursacht Kosten und bindet Ressourcen. Eine Alternative hierzu bietet die Präquali- fizierung mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis der IHK für Unternehmen und freiberuflich Tätige aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (Näheres unte r www. amtliches-verzeichnis.ihk.de) . abs

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