Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg
10 | 2018 Wirtschaft im Südwesten I IHK begrüßt vier neue Auszubildende Start in neuen Lebensabschnitt A m 1. September hat das neue Ausbildungsjahr begonnen - und für die meisten der Berufseinstei- ger in der Region ein neuer Lebensabschnitt. Vier von Ihnen haben sich entschieden, ihn bei der IHK mit einer Ausbildung zu beginnen: Albertina Avdimetaj, Mareike Biesalski, Selina Jaisser und Laura Lehmann werden im Beruf Kauffrau für Büromanagement ausgebildet. IHK-Ausbilder Dieter Pohl hieß die Neuankömmlinge herzlich willkommen und wies darauf hin, dass die IHK Garant für eine hochqualifizierte Ausbildung sei. So hätten gerade die Vorgänger der „Neueinsteiger“ her- vorragende Abschlussprüfungen hingelegt. „Wir haben insgesamt elf IHK-Azubis, worauf wir sehr stolz sind. Selbst auszubilden ist und bleibt die beste Form der betrieblichen Fachkräftesicherung. Das gilt für die IHK wie für jedes Unternehmen“, sagt Dieter Pohl. Auf die Frage, warum sie die Ausbildung gerade bei der IHK angestrebt haben, antworteten die neuen Auszubil- denden: „Wir suchten nach einer abwechslungsreichen Ausbildung bei einem attraktiven Arbeitgeber. Durch die zahlreichen Aufgaben, die bei der IHK angeboten werden, versprechen wir uns eine gute und abwechs- lungsreiche Ausbildung.“ pl Dieter Pohl, IHK-Ausbilder Telefon: 07721 922-146, pohl@vs.ihk.de Bild: Lothar Kraus Die betriebliche Ausbildung hat bei der IHK Schwarz- wald-Baar-Heuberg einen hohen Stellenwert: die neuen Azubis Laura Lehmann, Selina Jaisser, Albertina Avdimetaj und Mareike Biesalski (von links). EU-Richtlinie zur fairen Besteuerung des Onlinehandels IHK lobt Regelung gegen Steuerbetrug D ie IHK sieht in der neuen EU- Richtlinie gegen Steuerbetrug im Handel einen wichtigen Schritt zum Schutz des regionalen Handels gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Thomas Weisser vom Haus der 1000 Uhren in Triberg, der auch Vorsitzen- der des IHK-Einzelhandelsausschusses ist, sagt: „Die Vorverlegung der neuen EU-Richtlinie gegen den Steuerbetrug im Handel ist löblich. Bei einem stärker werdenden internationalen Onlinemarkt haben inländische Händler, welche die vorgeschriebene Umsatzsteuer abfüh- ren, einen erheblichen Nachteil im Wett- bewerb. Besonders Anbieter aus Drittstaa- ten wie China oder Indien kennen unsere Gesetze nicht oder ignorieren sie einfach.“ Dass die Europäische Union dieser Praxis nun mit der Richtlinie begegne, zeige, wie wichtig ein abgestimmtes europäi- sches Vorgehen sei und beweise zudem die Handlungs- fähigkeit der Staatengemeinschaft. Bisher werden die Steuerabgaben auf Onlinemarkt- plätzen von ausländischen Verkäufern oft umgangen. Die Folgen sind massive Wettbewerbsnachteile für inländische Händler, die sowohl stationär als auch online Waren anbieten sowie Steuerausfälle für den Staat. Ursprünglich vorgesehen war, dass die EU-Richtlinie gegen den unbewussten Steuerbetrug und den unfairen Wettbewerb erst im Jahr 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen. Nun soll ein entsprechendes Gesetz bereits zum 1. Juni 2019 eingeführt werden. Das Bundes- finanzministerium habe erkannt, dass es sehr negative Folgen für den nationalen Handel habe, wenn Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und Co. ihre Waren ohne reguläre Firmenanmeldung verkaufen können. Ziel der neuen Regelung sei die pflichtmäßige Abführung der Umsatzsteuer, zudem Händler, die Steuern hinterziehen, vom Marktplatz auszuschließen und Marktplatzbetreiber haftbar zu machen, die weiterhin Verkäufe ohne Steuernummer möglich machen. Hae Lena Häsler, Projektleiterin Tourismus Telefon: 07721 922-167, haesler@vs.ihk.de Thomas Weisser zeigt sich zufrie- den mit der Richtlinie der EU. Bild: IHK »Die Richtlinie beweist die Handlungsfähig- keit der Staaten- gemeinschaft«
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