Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 10 | 2018 22 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg G erade in kleinen und mittelständischen Unternehmen wächst mit der Auftragslage auch der Fuhrpark, um Transporte mit eigenen Fahrzeugen – vermehrt mit Kleintransportern und/oder Anhängern – und mit eigenem Personal flexibler abzuwickeln. Vielfach reicht dann aber die Instandhaltung der Fahrzeuge und die Kontrolle der Fahrtenbücher nicht mehr aus. Denn der Gesetz- geber überträgt den Unternehmen und Fuhrparkverantwortlichen teilweise erhebliche Melde-, Kontroll- und Schulungspflichten. Güterkraftverkehr oder „nur“ Werkverkehr? Um im Falle von Verkehrskontrollen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) keine bösen Überra- schungen zu erleben, sollte grundsätzlich geprüft werden, ob es sich beim Transport um gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr handelt. Güterkraftverkehr ist die entgeltliche Be- förderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zGG – einschließlich Anhänger! Der Unternehmer muss in diesem Fall die fachliche Eignung nachweisen und eine Genehmigung der Verkehrsbehörde einholen. Darüber hinaus bestehen die Pflicht zum Abschluss einer Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Dagegen ist die Beförderung von Gütern durch eigenes Personal für eigene Zwecke mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zGG erlaubnisfreier Werkverkehr und führt vielfach zum Trugschluss, dass „lediglich“ ein Eintrag in die Werkverkehrsdatei des BAG erforderlich ist. Aber: Alle Unternehmer und Fuhrparkleiter mit Fahrzeugen ab 2,8 bzw. 3,5 Tonnen zGG sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, der Berufskraftfahrerqualifizierung, der Lenk- und Ruhezeiten und die Aufzeichnungspflichten einzuhalten. Auch die Vorschriften zur Ladungssicherung oder zum Transport gefährlicher Güter sowie die Mautsätze gelten sowohl für den Gü- terkraft- als auch für den Werkverkehr. MS Kleine Tipps – große Wirkung Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten (ratgeber@vs.ihk.de) . IHK-Online-Erstberatung Einfache Fragen lassen sich bereits auf der IHK-Webseite in der Branche „Verkehr“ beantworten: • Abgrenzung Güterkraftverkehr vs.Werkverkehr • Mautsätze auf einen Blick • Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung IHK-Fachveranstaltungen Um dieVorgaben im Unternehmen zu implementieren, beant- worten Experten sämtliche Fragen aus den Bereichen Fuhr- parkmanagement und Transport: • 9. Oktober 2018: Rechtssicherheit im Fuhrparkmanagement • 7. November 2018: Beförderung von Lithium Batterien: Straße, See, Luft • 9. November 2018: Gefahrgutschulung IMDG Seeverkehr • 20. November 2018: Praxisseminar Digitales Kontrollgerät & Sozialvorschriften • 4. Dezember 2018: Ladungssicherung für Verlader Ansprechpartner Martin Schmidt Projektleiter Verkehr | Logistik | Infrastruktur Telefon: 07721 922-207 martin.schmid@vs.ihk.de Bild: Andrey Mayatnik - Fotolia Melde-, Kontroll- und Schulungspflichten in der Logistik

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