Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'18 - Südlicher Oberrhein

9 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 31 Gebührenänderungen für die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Rücknahme der Übertragung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe an die IHK Karlsruhe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sit- zung am 7.12.2017 die Kündigung der Aufgabenübertragung „Unterrichtung Bewachungs- gewerbe“ an die IHK Karlsruhe beschlossen. Freiburg, 7. Dezember 2017 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Dr. Steffen Auer Andreas Kempff Das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Kündi- gung der Aufgabenübertragung „Unterrichtung Bewachungsgewerbe“ an die IHK Karlsruhe mit Schreiben vom 11. April 2018, Aktenzeichen 82-4221.2-11/66, gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBl. S. 77) genehmigt. Der Beschluss wird hiermit ausgefertigt und in der Kammerzeitschrift „Wirtschaft im Südwes- ten“, Ausgabe September 2018, veröffentlicht. Er tritt am 1.1.2019 in Kraft. Freiburg, 16. April 2018 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Dr. Steffen Auer Andreas Kempff Die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 die Kündigung der Aufgabenübertragung „Unterrichtung Bewachungsgewerbe“ an die IHK Karlsruhe zum 31.12.2018 beschlossen. Der Übertragungsvertrag wurde fristgerecht zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Die Unterrichtung wird damit ab 1. Januar 2019 wieder von der IHK Südlicher Oberrhein selbst durchgeführt. Für die Abrechnung der Unterrichtung Bewachungsgewerbe muss ein Gebührentatbestand in den Tarif eingefügt werden. Die Gebühren für die Unterrichtung, die von den Kammern in Baden-Württemberg erhoben werden, liegen zwischen 425 und 460 Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Einführung des Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 die Gebühren für die Unterrichtung erhöht werden. Für die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe werden folgende Gebühren festgesetzt: Sachkundeprüfung Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2456) hat der Gesetzgeber die Einführung eines sogenannten Bewacherregisters gem. § 34a Abs. 6 GewO zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Die Industrie- und Handels- kammern sind gem. § 34a Abs. 6 Nr. 5 verpflichtet, alle Teilnehmer der Unterrichtung und alle Teilnehmer, die die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe bestanden haben, an das Register zu melden. Für die Eintragung in das Bewacherregister wird der IHK Südlicher Ober- rhein ein Betrag in Höhe von 14,25 Euro zzgl. MwSt pro Eintragung in Rechnung gestellt. Um zu vermeiden, dass Wiederholer der Sachkundeprüfung die Registrierungsgebühr mehrfach berechnet bekommen und die Administration der Sachkundeprüfung nicht unnötig zu ver- komplizieren, wird ein neuer Gebührentatbestand eingeführt „Sachkundeprüfung – Wieder- holung der Gesamtprüfung“ in Höhe der bisher erhobenen Gebühr für die Sachkundeprüfung von 150 Euro. Die Gebühr für die erstmalige Sachkundeprüfung wird auf 170 Euro erhöht. Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2018 den Änderungen des Gebühren- tarifs zugestimmt. Freiburg, den 18.7.2018 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Dr. Steffen Auer Andreas Kempff Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Ände- rungen des Gebührentarifs mit Schreiben vom 23.7.2018, Aktenzeichen 42-4221.2-11/68, gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958, genehmigt. Der Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und in der Kammerzeitschrift „Wirtschaft im Süd- westen“, Ausgabe September 2018, veröffentlicht. Er tritt am 1.1.2019 in Kraft. Freiburg, den 26.7. 2018 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Dr. Steffen Auer Andreas Kempff ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ab 01.01.2019 bis 31.12.2018 3.5 Unterrichtung im Bewachungs- gewerbe Euro neu Euro 3.5.1 Unterrichtung 40 Stunden 470,00 -- 3.5.2 Ergänzende Unterrichtung nach § 13c Abs. 2 GewO pro Unterrichtsstunde 1/40 der Gebühr nach 3.5.1 jeweils plus 20 Pro- zent Bearbeitungs- gebühr -- 3.5.3 Ergänzende Unterrichtung nach § 13c Abs. 3 GewO pro Unterrichtsstunde 1/40 der Gebühr nach 3.5.1 jeweils plus 30 Pro- zent Bearbeitungs- gebühr -- 3.5.4 Bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor dem 5. Werktag ermäßigt sich die Gebühr auf 50,00 -- 3.5.5 Absage der Teilnahme ab dem 5. Werktag vor der Unterrichtung Gebühr nach 3.5.1, 3.5.2 oder 3.5.3 -- 3.6 Sachkundeprüfung im Bewachungs- gewerbe 3.6.1 Sachkundeprüfung 170,00 150,00 3.6.2 Wiederholung der Gesamtprüfung 150,00 3.6.3 Wiederholung der mündlichen Prüfung 75,00 75,00 3.6.4 bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor dem 5. Werktag vor der Sach- kunde- oder Wiederholungsprüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 50,00 50,00 ab 01.01.2019 bis 31.12.2018 3.6.5 Absage der Teilnahme ab dem 5. Werktag vor der Sachkunde- oder Wiederholungsprüfung Gebühr nach 3.6.1, 3.6.2 oder 3.6.3 Gebühr nach 3.6.1 oder 3.6.3 3.6.6 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 oder 3 GewO 140,00 140,00

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