Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2018 58 Praxiswissen ARBEITSWELT Elektro- und Elektronikgerätegesetz Mehr Händler betroffen A m 15. August tritt eine Änderung des Elektro- und Elektronikge- rätegesetzes in Kraft, mit der der Geltungsbereich des Gesetzes ausgeweitet wird. Bisher sind nur Geräte betroffen, die in eine der zehn definierten Gerätekategorien fallen. Ab Mitte August gilt das Gesetz dagegen für alle elektrischen oder elektronischen Geräte. Allerdings gelten auch künftig diverse Ausnahmen zum Beispiel für ortsfeste Großwerkzeuge und -anlagen. Hersteller und Importeure, die Produkte mit (teilweise) elektrischen oder elektronischen Funktionen in Verkehr bringen, sollten deshalb prüfen, ob sie künftig unter das Gesetz fallen. Denn dann sind sie zur Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte- Register (EAR, www.stiftung-ear.de ) verpflichtet, woraus sich auch Folgepflichten ergeben. Als Beispiele für neu betroffene Produkte werden häufig Möbel und Kleidungsstücke mit eingebauten elek­ tronischen Funktionen genannt. Diese können, müssen aber nicht in allen Fällen künftig unter das Gesetz fallen. Unterschieden wird außerdem danach, ob ein elektrischer Bestand- teil funktional und/oder baulich an die Nutzungsdauer des Ge- samtproduktes gebunden ist. So gelten zum Beispiel Badschränke mit fest eingebautem beleuchtetem Spiegel, Sportschuhe mit be- leuchteter Sohle und elektrisch verstellbare Fernsehsessel künftig komplett als Elektrogeräte. Indiz ist hierbei laut Stiftung EAR, dass der elektrische Bestandteil (hier: Motor und Leuchte) in das Ge- samtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstren- gung wieder ausbauen lässt. Dagegen sei bei einer Schrankwand mit aufgebrachter LED-Beleuchtung oder bei einem Fahrrad mit Nabendynamo nur der elektrische Teil allein (hier: LED-Leiste und Dynamo) vom Gesetz betroffen, da hier diese elektrischen Bestand- teile auch einzeln zum Nachrüsten in Verkehr gebracht und leicht ausgetauscht werden können. Bei einem konventionellen Fahrrad sind folglich nur einzelne Be- standteile betroffen. Daher kommt es aus Sicht des Fahrradhänd- lers darauf an, ob er das komplette Fahrrad oder die relevanten Bestandteile aus dem Ausland importiert oder ob er diese von in Deutschland ansässigen Großhändlern erhält. Die müssten in dieser Konstellation dann die besagten Pflichten übernehmen. Im Vergleich dazu gelten Pedelecs (maximale Geschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde, ohne Typengenehmigung) komplett als Elektrogeräte, die unter das Gesetz fallen. Größere oder schnellere Fahrzeuge und solche mit Typengenehmigung sind dagegen in der oben genannten Liste der Ausnahmen vom Geltungsbereich enthalten. ba IMPRESSUM „WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN“ Zeitschrift und amtliches Verkündungsorgan der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg - ISSN 0936-5885 Redaktion: Pressestelle der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg i. Br. e.V.: Ulrich Plankenhorn (Leitung, v. i. S. d. P.) Kathrin Ermert, Dr. Susanne Maerz Sekretariat: Hannelore Gißler Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg Postfach 860, 79008 Freiburg Telefon 0761 15105-0, Fax 0761 3858-398 E-Mail: wis@freiburg.ihk.de www.wirtschaft-im-suedwesten.de Titelbild: Milton Oswald - Fotolia Verlag und Anzeigen: Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Jägerweg 1, 76532 Baden-Baden Verlags-/Anzeigenleitung: Achim Hartkopf Anzeigendisposition: Susan Hirth Telefon 07221 211912, susan.hirth@pruefer.com www.pruefer.com Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 36 gültig ab Januar 2018. Satz: Freiburger Druck GmbH & Co. KG www.freiburger-druck.de Druck: Ernst Kaufmann GmbH & Co. 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Bezug und Abonnement: Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. „Wirtschaft im Südwe- sten“ kann zudem für 17,60 Euro/Jahr beim Verlag abonniert werden. IHK Hochrhein Bodensee: Michael Zierer, Tel. 07622 3907-214, E-Mail: michael.zierer@ konstanz.ihk.de, IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Marcel Trogisch, Tel. 07721 922-170, E-Mail: trogisch@ vs.ihk.de , IHK Südlicher Oberrhein: Wilfried Baumann, Tel. 0761 3858-265, E-Mail: wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Bei einem derartigen Regal fällt zumindest die Beleuchtung unter das geän- derte Elektro- und Elektronik- gerätegesetz. Bild: Claire - Fotolia

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