Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli'18 - Hochrhein-Bodensee

7+8 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 25 Neue Richtlinien ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 Ausbildungsnachweis ab sofort digital D er Berufsbildungsausschuss der IHK Hochrhein- Bodensee hat am 15. Mai die Einführung des ganzheitlichen Ausbildungsnachweises mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan beziehungsweise zum betrieblichen Ausbildungsplan beschlossen (siehe Sei- te 31). Zudem stellt die IHK Hochrhein-Bodensee für Auszubildende und Unternehmen kostenfrei eine voll- elektronische Variante (BLok) zur Verfügung. Diese ist ab dem 1. September zugänglich. Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Einführung des ganzheitlichen Ausbildungsnachweises und des digitalen Berichtshef- tes im Gebiet der IHK Hochrhein-Bodensee. Inwiefern unterscheidet sich der ganzheitliche Aus- bildungsnachweis zum bisherigen Berichtsheft? Zukünftig müssen die einzelnen Tätigkeiten den ent- sprechenden Bereichen aus dem Ausbildungsrah- menplan des Ausbildungsberufes zugeordnet werden. Wenn ein Unternehmen einen fixen betrieblichen Aus- bildungsplan für einen Beruf entwickelt hat, der sich auf den Ausbildungsrahmenplan bezieht und der IHK vorgelegt wird, kann die Zuordnung auch zu diesem er- folgen. Zudem wird die IHK Hochrhein-Bodensee eine einheitliche Vorlage für alle Berufe, in Form von Wo- chenberichten, zur Verfügung stellen und akzeptieren. Diese Richtlinien gelten für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum Ausbildungsjahr 2018/19 begin- nen. Azubis, die sich schon länger in der Ausbildung befinden, können das Berichtsheft wie gehabt weiter- führen oder auf Wunsch auf den ganzheitlichen Aus- bildungsnachweis umstellen. Die Ausbildungsnachweise dürfen auch elektronisch geführt werden. Seit Oktober 2017 ist die Art der Füh- rung auch im Ausbildungsvertrag anzugeben. Als elek- tronisch gilt alles, was nicht handschriftlich angefertigt wurde. Auch vollelektronische Systeme sind zulässig, wenn sie den genannten Kriterien entsprechen und die Tätigkeiten zugeordnet werden. Als zusätzlichen Ser- vice bietet die IHK Hochrhein-Bodensee ab September die kostenlose Nutzung eines Onlineberichtsheftes an. Wenn Azubis, die sich schon länger in der Ausbildung befinden, auf die vollelektronische Variante mit BLok umstellen, funktioniert in diesem Fall die Anzeige des Ausbildungsfortschrittes leider nicht, da nicht alle In- halte zugeordnet wurden. Worauf muss der Ausbildungsbetrieb achten, und welche Vorteile ergeben sich daraus für die Auszu- bildenden? Der entscheidende Vorteil des ganzheitlichen Ausbil- dungsnachweises besteht in der Auseinandersetzung mit dem Ausbildungsrahmenplan. In der Vergangenheit wurde leider häufiger festgestellt, dass sich Unterneh- men nicht ausreichend mit den zu vermittelnden Inhal- ten beschäftigt haben und dass Auszubildende noch häufiger den Ausbildungsrahmenplan für ihren Beruf nicht einmal kennen. Die IHK Hochrhein-Bodensee erhofft sich dadurch eine Qualitätssteigerung in der Berufsausbildung. Besonders Auszubildende sollten wissen, welche Inhalte im Laufe ihrer Ausbildung vorge- sehen sind. Dadurch ist auch eine bessere Abstimmung mit dem Ausbilder möglich, wenn es in der Ausbildung auch mal nicht so gut klappt. Ausbilder und Auszubildender können sich bei voll- elektronischer Führung über BLok insgesamt einen besseren Überblick verschaffen, welche Teile des Ausbildungsrahmenplans schon abgearbeitet sind. Außerdem werden die einzelnen Seiten elektronisch an den Ausbilder zur Kontrolle übergeben und können elektronisch freigegeben oder auch an den Azubi zur erneuten Überarbeitung zurückgegeben werden. Zu- künftig plant die IHK Hochrein-Bodensee auch die Um- setzung der elektronischen Einreichung bei der IHK zur Prüfungszulassung. Bis dahin sind die Berichtshefte zur Prüfung mitzubringen. Dazu sind die Hinweise auf der Prüfungseinladung zu beachten. Wer das Berichtsheft vollelektro- nisch geführt hat, kann es auch als pdf-Datei auf einem Laptop oder IPad mitbringen. Wie funktioniert der kostenfreie Online- Ausbildungsnachweis? Die IHK Hochrhein-Bodensee wird den Online- Ausbildungsnachweis über BLok ab September 2018 anbieten. Die Kosten dafür werden von der IHK übernommen. Partner und Systembe- treiber ist die Bildungsportal Sachsen GmbH (BPS). Auf der Website wird es ein Anmelde- formular geben, mit dem Unternehmen ihr Interesse an einer Nutzung äußern können. Beim Anmeldeformular wird es auch einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geben, der mit der Anmeldung unterzeichnet eingereicht werden muss. Das Formular wird an BPS weitergeleitet, der im Formular genann- te Ansprechpartner erhält dann die Logindaten direkt von BPS. Dann können Auszubildende und Ausbildungsbeauftragte selbst angelegt werden. Dazu gibt es Erläuterungen auf der BLok-Website, die selbsterklärend sind. Wenn ein Ausbildungsbetrieb die vollelektronische Variante über BLok nutzen möchte, muss er aufgrund der neuen Bestimmungen im Rahmen der DS-GVO darüber hinaus mit allen registrierten Nutzern verein- baren, dass bestimmte Daten auf der Webanwendung gespeichert werden. AT www.online-ausbildungsnachweis.de Alexandra Thoß, Tel. 07531 2860-131, E-Mail: alexandra.thoss@konstanz.ihk.de Veranstaltungen Für interessierte Ausbilder bietet die IHK Hochrhein-Bodensee Info- veranstaltungen sowohl in Kons- tanz als auch in Schopfheim zum elektronischen Berichtsheft über BLok an. Die Termine: Donnerstag, 6. September, 13 bis 17 Uhr, in der IHK in Konstanz, Reichenau- straße 21, Raum Selun, Freitag, 7. September, 10 bis 14 Uhr, in der IHK in Schopfheim, Ernst-Friedrich- Gottschalkweg 1, Immo-Leisinger- Saal. Eine Anmeldung ist ab 1. Au- gust möglich, und zwar über die Veranstaltungsdatenbank der IHK Hochrhein-Bodensee unter www. konstanz.ihk.de .

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