Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg
Wirtschaft im Südwesten 6 | 2018 30 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen angehen Nutzen für Unternehmen und Mitarbeiter R und 100 Interessenten aus der Wirt- schaft begrüßte Anne Spreitzer, Projekt- leiterin Gesundheitswirtschaft bei der IHK, zum Thema „Gefährdungsbeurteilung psy- chischer Belastungen am Arbeitsplatz“. Sie hob hervor, wie wichtig zur Erhaltung der Ar- beitskraft der Arbeitnehmer Schlüsselfakto- ren wie die Gestaltung der Arbeitsumgebung und des Arbeitsumfeldes sind. Ulrike Haller und Dagmar Veigel von den Regierungsprä- sidien Freiburg und Stuttgart informierten über die rechtskonforme Umsetzung des Ar- beitsschutzgesetzes. Dargelegt wurde, was aus Sicht der Gewerbeaufsicht bei Betriebs- besuchen erwartet wird. „Die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft die Gewerbeaufsicht. Es geht um die Änderung von Verhältnissen und nicht um eine Verhaltensänderung“, so Haller. Der entsprechende Paragraf des Arbeits- schutzgesetzes richtet sich an den Arbeit- geber, der die Aufgabe hat, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes ganzheitlich zu er- stellen, zu sichern und zu verbessern. Die psychische Belastung ist in einem interna- tionalen Standard geregelt. Vier Merkmale möglicher Belastungsfaktoren – Arbeitsinhalt, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und soziale Beziehungen – sind dabei be- sonders bedeutsam. Haller weist darauf hin, „dass die Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Punkt der gelebten Unternehmenskultur sein sollte“. Gertrud Schlecht stellte in ih- rem Vortrag das international tätige Unternehmen Marquardt GmbH in Rietheim-Weilheim vor. Ihr war wichtig: „Vorurteilsfrei zu sein, das heißt zu Beginn der psychischen Gefährdungsbeurteilung wertneutral die Stelle vor Augen haben und nicht einzelne Mitarbeiter.“ Deshalb werden im gesamten Unternehmen die Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Olaf Otto, Arbeitsmediziner und Geschäfts- führer der Präventic GmbH aus Starzach, be- treut 150 Mittelständler. Sein Ansatz bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belas- tungen in Unternehmen beinhaltet ein mehr- stufiges Vorgehen unter Berücksichtigung überschaubarer Kundenressourcen. Standar- disierte Abläufe wie Mitarbeiterbefragungen, Berichte und Workshops bilden das Gerüst. Daraus entstehen die Maßnahmenplanung und -umsetzung in der Praxis. AS Anne Spreitzer Fachbereich Regionale Standortentwicklung Telefon: 07721 922-156, spreitzer@vs.ihk.de Sie informierten über die Gefährdungs- beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (von links): Gertrud Schlecht (Marquardt), Olaf Otto (Präventic), Ulrike Haller (Regierungspräsidium Freiburg) und Dagmar Veigel (Regierungspräsidium Stuttgart). Bild: Renate Zährl Elektro- und Elektronikgerätegesetz IHK informiert über Änderungen V iele kleine Unternehmen bringen als Hersteller, Vertreiber oder Importeur elektronische Produkte in Deutschland auf den Markt. Jedoch gelten für den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten und die Entsorgung von Altgeräten hierzulande strenge Regeln. Geregelt wird dies im Elek- tro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), mit dem für den deutschen Markt die Vor- gaben einer entsprechenden europäischen Richtlinie umgesetzt werden. Wer als Her- steller, Vertreiber oder Importeur den An- forderungen aus dem ElektroG nicht nach- kommt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bis hin zu empfindlichen Buß- geldern. Die jüngste Novellierung des Elekt- roG in diesem Jahr bringt nun weitreichende Änderungen mit sich. Galt das ElektroG bisher nur für ganz be- stimmte Gerätearten, fallen ab 15. August durch eine Neudefinition der Gerätearten sämtliche Elektrogeräte in den Anwen- dungsbereich des Gesetzes. Damit können unter Umständen auch Produkte mit elekt- rischer Funktion registrierungspflichtig sein, die in der Vergangenheit nicht als Elektro- gerät im Sinne dieses Gesetzes eingestuft waren. Typische Beispiele aus der Praxis sind blinkende Schuhe, leuchtende T-Shirts oder beleuchtete Badezimmerspiegel, er- klärt IHK-Umweltreferent Marcel Trogisch. Von diesem Gesetz betroffen sind in erster Linie die Hersteller, aber auch Importeure und Händler. Bereits registrierten Unternehmen empfiehlt die IHK den Stichtag 26. Oktober im Auge behalten. Die alten bekannten Gerätearten des ElektroG werden dann bei der Regis- trierstelle automatisch auf weniger und zum Teil neue Gerätearten überführt. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es dabei zu einer Fehlzuordnung kommen kann. Hier hat dann das jeweilige Unternehmen die Pflicht, einen etwaigen Änderungsbedarf innerhalb einer recht kurzen Frist anzuzeigen. Denn genau wie bei keiner Registrierung drohen auch bei einer falschen Registrierung der Elektrogerä- te ein Vertriebsverbot oder Bußgelder. Tro Veranstaltung Um die Betriebe frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und erstmalig be- troffene Betriebe bei der Umset- zung der Anforderungen zu un- terstützen, veranstaltet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 20. September (15 Uhr) eine kostenfreie Informationsveran- staltung. Interessierte Betriebe können sich unter www.vs.ihk.de (Dokumentennummer 569537) an- melden. Eine vorherigeAnmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Marcel Trogisch Fachbereich Innovation | Technologie Telefon: 07721 922-170, trogisch@vs.ihk.de
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