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Anzeigenkompendium

Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden

Arbeitsschutz und -sicherheit | Brandschutz

67

Fortsetzung von S. 65

über 500.000 Euro nach sich. Dennoch in-

vestierten viele Unternehmen lediglich so

viel in den Brandschutz, wie unbedingt

erforderlich sei, kritisiert der Verband. Wie

der Bundesverband Brandschutz-Fachbe-

triebe feststellt, weisen vor allem kleine

und mittelständische Unternehmen oder

Freiberufler teils erhebliche Defizite im

betrieblichen Brandschutz auf.

Dabei sollte bedacht werden, dass ein

Brand über den Sach- und Personenscha-

den hinaus weitere Auswirkungen auf das

Unternehmen haben kann. Weitere Folgen

sind der Verlust von Marktanteilen, ein

Imageschaden in der Öffentlichkeit, die

Abwanderung von qualifizierten Mitarbei-

tern zum Wettbewerb, ein Vertrauensver-

lust bei Kunden und Kapitalgebern sowie

ein zivil- und strafrechtliches Nachspiel.

Wenn ein reibungsloser Ablauf im Betrieb

nicht mehr gewährleistet werden kann,

droht schlimmstenfalls der Ruin. Ein vor-

beugendes Brandschutzmanagement kann

Sicherheit geben. Dazu gehört auch, mit

den Mitarbeitern Brandschutzübungen

durchzuführen und andere organisatori-

sche Vorkehrungen zu treffen.

BRANDS CHUT Z F I T

brandschutz ist per Gesetz chefsache!

W

ussten Sie, dass 43 % von einem Brand

betroffene Unternehmen Insolvenz an-

melden müssen? Und wussten Sie, dass binnen

nur drei Jahren weitere 28 % der Unternehmen

ebenfalls vom Markt verschwunden sind?

Fazit: Dreiviertel der betroffenen Unterneh-

men überleben einen Großbrand nicht!

Dabei ist Brandschutz per Gesetz Chefsache!

Viele Entscheider in Klein- und Mittelständi-

schen Unternehmen sind darüber nur unzu-

reichend informiert, doch Unwissenheit

schützt vor Strafe nicht - dies ist durch ge-

setzliche Vorgaben klar geregelt. Und nur

wenige Entscheidungsträger in Klein- und

Mittelständischen Unternehmen wissen auch

um die persönliche Haftung und Folgen u.a.

als Geschäftsführer. Mögliche Folgen sind

u.a. der Verlust des Versicherungsschutzes,

Strafrechtliche Verfolgung, Bußgelder und

zivilrechtliche Haftungsinanspruchnahme

(Privatvermögen). Trotz eines hohen Sicher-

heitsniveaus im baulichen, anlagentechni-

schen und abwehrenden Brandschutz, haben

zahlreichen Brandereignisse der letzten Jahre

in Deutschland gezeigt, dass in den meisten

Fällen das Verhalten der Menschen für den

weiteren Verlauf des Brandereignisses, bzw.

für das Schadensausmaß oftmals entschei-

dend ist. Jeder 5. Großbrand in Büro- und

Industriegebäuden resultiert aus menschli-

chem Fehlverhalten!

Durch effektive Maßnahmen zur Brandver-

hütung kann die Brandentstehung unter

Umständen verhindert oder der mögliche

Schaden auf ein Mindestmaß begrenzt

werden. Insbesondere durch die gesetzlich

vorgeschriebenen Schulungen und Unter-

weisungen der Mitarbeitern.

Das Ziel des organisatorisch- betrieblichen

Brandschutzes ist es, die Mitarbeiter in Be-

zug auf die Brandverhütung zu sensibilisie-

ren, durch die Erläuterung der brandschutz-

technischen Zusammenhänge die richtigen

Verhaltensregeln zu schulen und dadurch

eine höhere Sicherheit im Betrieb sowie für

die sich im Gebäude aufhaltenden Personen

zu erzielen.

Die mit einem bisher sehr großen Verwal-

tungs- und Organisationsaufwand verbun-

denen, jährlichen Mitarbeiterunterweisun-

gen, nach der Erstunterweisung bei Ar-

beitsaufnahme vor Ort, lassen sich in der

heutigen Zeit effizient mittels E-Learning

durchführen. Wichtig hierbei ist, dass die

Unterweisung per E-Learning mittels Re-

porting Tools dokumentiert und rechts-

sicher ist.

www.wirsindbrandschutzfit.de

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