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Wirtschaft im Südwesten

4 | 2018

28

REGIO

REPORT  

IHK Südlicher Oberrhein

RECHTSANWÄLTE

&

STEUERBERATER

aus der Region

empfehlen sich

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ERTRAUEN

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Verwaltungsrecht

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Am Froschbächle 16 · 77815 Bühl

Tel. 0 72 23/9 49 10 · Fax 0 72 23/9 49 191

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Seminar: BWA lesen

www.carolarinker.de/seminare

am 26.04.2018 in Freiburg

Datenschutz I

Was jetzt zu tun ist

W

ie unsere Titelgeschichte ausführlich beschreibt,

treten am 25. Mai die neue EU-Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) und gleichzeitig auch um-

fassende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG) und anderen Gesetzen in Kraft. Die DS-GVO

und das begleitende neue BDSG bringen zahlreiche

Änderungen im Datenschutzrecht mit sich, Unter-

nehmen müssen die gesetzliche Vorgaben umsetzen

und neue Prozesse implementieren, um die drastisch

erhöhten Bußgelder und andere Konsequenzen wie

wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Schwie-

rigkeit bei Gerichtsverfahren wegen fehlender Doku-

mentation zu vermeiden. Hilfestellung soll ein zweige-

teilter Workshop der IHK bieten. Ziel der Veranstaltung

am

8. Mai

und

11. Juni

in der IHK in Freiburg, ist es,

im ersten Teil die Grundlagen für die notwendige Ba-

sisdokumentation nach der neuen EU-Datenschutz-

Grundverordnung zu legen und die Erarbeitung in

Gang zu setzen. Im zweiten Teil sollen dann die in den

Unternehmen zwischenzeitlich erstellten Dokumenta-

tionen besprochen, Fragen geklärt, weitergehende Do-

kumentationen erläutert und vertiefende Informationen

angeboten werden. Die Veranstaltung richtet sich an

Geschäftsführer, Betriebliche Datenschutzbeauftragte,

Datenschutzkoordinatoren, EDV-Verantwortliche aus

kleinen und mittleren Unternehmen und Interessierte

am Thema Datenschutz.

sw

Synthia Groß, Telefon: 0761 3858-263,

synthia.gross@freiburg.ihk.de

Datenschutz II

Basisinfo in fünf Schritten

A

b 25. Mai müssen Unternehmen neue Vorgaben für den Da-

tenschutz beachten (siehe auch Text links und vor allem Titel-

geschichte ab Seite 6). Die „Basisinfo“ der IHK informiert, ob und

wann man einen Datenschutzbeauftragten braucht, welche Doku-

mentationspflichten künftig bestehen und was sich beim Umgang mit

Kunden- und Beschäftigtendaten ändert. In folgenden fünf Schritten

geht es zum datenschutzkonformen Umgang: Verfahrensbeschrei-

bungen, Einwilligungserklärung, Auftragsdatenvereinbarung, Daten-

zugriff und -sicherheit sowie Datenschutzbeauftragter (siehe auch

Text rechts). Die Veranstaltung richtet sich an kleine mittelständische

Unternehmen, die bislang noch wenig Kenntnisse zur Datenschutz-

grundverordnung haben. Sie ist kostenfrei und findet am

9. April

in

der IHK in Freiburg und am

11. April

in der IHK in Lahr statt.

ms

Melanie Schwarzer, Telefon: 0761 3858-253,

melanie.schwarzer@freiburg.ihk.de

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Bild: maxsim - Fotolia