Wirtschaft im Südwesten
4 | 2018
28
REGIO
REPORT
IHK Südlicher Oberrhein
RECHTSANWÄLTE
&
STEUERBERATER
aus der Region
empfehlen sich
A
NWALTSKANZLEI
D
R
. R
EICHERT
& K
OLLEGEN
– V
ERTRAUEN GEGEN
V
ERTRAUEN
–
VERLÄSSLICH
,
KOMPETENT
,
DURCHSETZUNGSSTARK
ERBRECHT
Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht
JURIST AUS LEIDENSCHAFT
ERFAHRUNG UND KRAFT
Am Froschbächle 16 · 77815 Bühl
Tel. 0 72 23/9 49 10 · Fax 0 72 23/9 49 191
E-mail:
kanzlei@reichert-recht.de WWW.REICHERT-RECHT.DER
ECHTSANWALT
D
R
. B
ERND
R
EICHERT
Seminar: BWA lesen
www.carolarinker.de/seminaream 26.04.2018 in Freiburg
Datenschutz I
Was jetzt zu tun ist
W
ie unsere Titelgeschichte ausführlich beschreibt,
treten am 25. Mai die neue EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und gleichzeitig auch um-
fassende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und anderen Gesetzen in Kraft. Die DS-GVO
und das begleitende neue BDSG bringen zahlreiche
Änderungen im Datenschutzrecht mit sich, Unter-
nehmen müssen die gesetzliche Vorgaben umsetzen
und neue Prozesse implementieren, um die drastisch
erhöhten Bußgelder und andere Konsequenzen wie
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Schwie-
rigkeit bei Gerichtsverfahren wegen fehlender Doku-
mentation zu vermeiden. Hilfestellung soll ein zweige-
teilter Workshop der IHK bieten. Ziel der Veranstaltung
am
8. Mai
und
11. Juni
in der IHK in Freiburg, ist es,
im ersten Teil die Grundlagen für die notwendige Ba-
sisdokumentation nach der neuen EU-Datenschutz-
Grundverordnung zu legen und die Erarbeitung in
Gang zu setzen. Im zweiten Teil sollen dann die in den
Unternehmen zwischenzeitlich erstellten Dokumenta-
tionen besprochen, Fragen geklärt, weitergehende Do-
kumentationen erläutert und vertiefende Informationen
angeboten werden. Die Veranstaltung richtet sich an
Geschäftsführer, Betriebliche Datenschutzbeauftragte,
Datenschutzkoordinatoren, EDV-Verantwortliche aus
kleinen und mittleren Unternehmen und Interessierte
am Thema Datenschutz.
sw
Synthia Groß, Telefon: 0761 3858-263,
synthia.gross@freiburg.ihk.deDatenschutz II
Basisinfo in fünf Schritten
A
b 25. Mai müssen Unternehmen neue Vorgaben für den Da-
tenschutz beachten (siehe auch Text links und vor allem Titel-
geschichte ab Seite 6). Die „Basisinfo“ der IHK informiert, ob und
wann man einen Datenschutzbeauftragten braucht, welche Doku-
mentationspflichten künftig bestehen und was sich beim Umgang mit
Kunden- und Beschäftigtendaten ändert. In folgenden fünf Schritten
geht es zum datenschutzkonformen Umgang: Verfahrensbeschrei-
bungen, Einwilligungserklärung, Auftragsdatenvereinbarung, Daten-
zugriff und -sicherheit sowie Datenschutzbeauftragter (siehe auch
Text rechts). Die Veranstaltung richtet sich an kleine mittelständische
Unternehmen, die bislang noch wenig Kenntnisse zur Datenschutz-
grundverordnung haben. Sie ist kostenfrei und findet am
9. April
in
der IHK in Freiburg und am
11. April
in der IHK in Lahr statt.
ms
Melanie Schwarzer, Telefon: 0761 3858-253,
melanie.schwarzer@freiburg.ihk.deANZEIGEN
Bild: maxsim - Fotolia