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1 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

49

BILDUNG

PRAXISWISSEN

Ausbildungsberufe

Änderungen und Neuordnungen

F

ür folgende Ausbildungsberufe stehen in diesem

Jahr Änderungen oder Neuordnungen an.

Bauwerksabdichter/-in:

Der Bauwerksabdichter soll

im Zuge einer Änderungsverordnung insbesondere

eine neue Berufsbildposition „Schutz und Instand-

setzung von Betontragwerken“ erhalten. Damit will

die Bauindustrie den Beruf für den stetig steigen-

den Bedarf an Sanierungsarbeiten im Straßenbau

ertüchtigen. Eine grundsätzliche Neuordnung wird

von den Sozialpartnern ausdrücklich abgelehnt. Die

Änderungsverordnung könnte zum 1. August in Kraft

treten.

Edelsteinschleifer/-in:

Die Ausbildungsberufe Dia-

mantschleifer, Edelsteingraveur und Edelsteinschlei-

fer aus den Jahren 1989 und 1992 sollen novelliert

und zum Edelsteinschleifer mit vier Fachrichtungen

zusammengefasst werden. Das Inkrafttreten ist für

den 1. August geplant.

Gold-

und

Silberschmied/-in

: Industrie und Hand-

werk haben sich auf die Zusammenlegung der drei

Berufe „Goldschmied/in“, „Silberschmied/in“ und

„Edelsteinfasser/in“ unter der neuen Bezeichnung

„Gold- und Silberschmied/-in“ verständigt. Der 3D-

Druck soll als neue Fachrichtung mit dem Ar-

beitstitel „Additive Verfahren“ in die Ausbil-

dungsordnung aufgenommen werden.

Prüftechnologe/-technologin

Keramik

: Der Beruf ersetzt den

Stoffprüfer/-in (Chemie) aus dem

Jahr 1938. Die Ausbildungsord-

nung über die Berufsausbildung

zum Prüftechnologen Keramik ist

am 29.11.2017 im Bundesgesetz-

blatt veröffentlicht worden. Die Ver-

ordnung tritt am 1. August in Kraft.

Von der Neuerung erhofft man sich

Impulse für die Ausbildungsbereit-

schaft der Betriebe.

Verfahrenstechnologe/in

Metall

(ehemals

Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halb-

zeugindustrie): Durch die Neuordnung des/der

Gießereimechanikers/-in (in Kraft seit 1. August

2015) wurde auch die Neuordnung des Verfahrens-

mechanikers angestoßen, da beide Berufe in einer

gemeinsamen Ausbildungsordnung geregelt waren.

Schwerpunkte der Modernisierung sind insbeson-

dere die Umstellung auf die gestreckte Abschluss-

prüfung wie auch eine fachliche Aktualisierung. Die

Struktur des Berufes in vier Fachrichtungen bleibt

unverändert. Das Inkrafttreten ist zum 1. August

vorgesehen.

Metall-

und

Elektroberufe

und

Mechatroniker

: Die

Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie hatten

die Anpassungsbedarfe in Ausbildung und Qualifi-

zierung mit Bezug auf Industrie 4.0 analysiert

und zehn Handlungsempfehlungen vorge-

legt. Zwei der Empfehlungen richten

sich explizit an die Anpassung der

Ausbildungsordnungen der indust-

riellen Metall- und Elektroberufe

sowie des Mechatronikers: die

Entwicklung einer integrativen

Berufsbildposition „Digitalisie-

rung der Arbeit, Datenschutz und

Informationssicherheit“ sowie die

Aufnahme von Zusatzqualifikationen

in die Ausbildungsordnungen. Die Neue-

rungen sollen in Form einer Teilnovellierung

oder Änderungsverordnung umgesetzt werden; eine

umfassende Neuordnung der Berufe ist nicht vorgese-

hen. Das Inkrafttreten ist für August geplant.

IT-Berufe

: Geplant ist ein gestuftes Neuordnungs-

verfahren. Es sieht in einer ersten Stufe eine „quali-

fizierte Anpassung“ und in einer zweiten Stufe eine

Neuordnung der IT-Berufe vor. Im Herbst 2017 wur-

den die konkreten inhaltlichen Änderungswünsche,

wie arbeitgeberseitig vorgeschlagen, im Rahmen

einer „qualifizierten Anpassung“ des Ausbildungs-

rahmenplans umgesetzt und mit Wirkung zum 1. Au-

gust erlassen. Neben den inhaltlichen Anpassungen

zur IT-Sicherheit sollen die sozialen und personalen

Kompetenzen verstärkt Einzug in die Verordnung

erhalten.

wm

Details zu den

Änderungen der

Ausbildungberufe bei:

Robert Merle,

Tel. 0761 3858-165,

robert.merle@ freiburg.ihk.de

,

Elmar Häusler, Tel.

07531 2860-119,

elmar.haeusler@ konstanz.ihk.de,

Alexander Fritz,

Tel. 07721 922-132,

fritz@vs.ihk.de

Auch bei der Ausbildung zum

Gold- und Silberschmied gibt

es dieses Jahr Änderungen.

Bild: miljko