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Wirtschaft im Südwesten

10 | 2017

6

Für die Ewigkeit

I

n Deutschland zählte der Bundesverband Deutscher

Stiftungen im vergangenen Jahr 21.806 rechtsfähi-

ge Stiftungen des Bürgerlichen Rechts, 2,4 Prozent

mehr als im Jahr 2015. Im Regierungsbezirk Freiburg, so

berichtet die Regierungsdirektorin Jutta Pollich, gab es im

selben Jahr 568 Stiftungen, davon waren 547 gemeinnüt-

zig. Ihr Bestand hat sich während der vergangenen Jahre

kontinuierlich um ein bis zwei Dutzend pro Jahr vermehrt.

Das Regierungspräsidium ist Genehmigungs- und Auf-

sichtsbehörde für die Stiftungen. Die Anerkennung der

Gemeinnützigkeit und damit wesentlicher Steuerentlas-

tungen ist Sache der zuständigen Finanzämter.

Was gemeinnützige Zwecke sind, bestimmt der Pa-

ragraf 52 der Abgabenordnung in 25 Punkten recht

genau. Jede Stiftung muss einen Stiftungszweck ha-

ben. Häufigster Stiftungszweck in Deutschland ist der

Bereich Bildung/Erziehung und Studentenhilfe

bei etwa einem Drittel aller Stiftungen, wie der

Bundesverband Deutscher Stiftungen meldet. Es

folgen Kunst und Kultur, Kinder- und Jugendhil-

fe, Altenhilfe, Mildtätigkeit sowie Wissenschaft

und Forschung. Auch öffentliches Gesundheits-

wesen, Umweltschutz, Denkmalschutz, Sport, Wohl-

fahrtswesen, kirchliche Zwecke, Völkerverständigung

und Heimatpflege sind anerkannt. Den Stiftungszweck

muss der Stifter unter anderem in der Satzung der

Stiftung festlegen, ebenso die Art und Weise der Auf-

gabenerfüllung und die Anzahl der Organe. Als Organ

muss in jedem Fall ein Stiftungsvorstand vorhanden

sein, in dem der Stifter selbst Platz nehmen kann. Un-

abdingbar ist auch das Stiftungsgeschäft, in dem der

Stifter überdies seinen Willen bekundet, ein bestimm-

tes Vermögen in die Stiftung einzubringen. „Stiftun-

gen sind kein Steuersparmodell“, betont Jutta Pollich.

Denn das Vermögen, das der Stifter in seine Stiftung

einbringt, ist dort für immer festgelegt, er kann es

nicht zurückholen. Eine Stiftung darf auch nicht das

Vermögen selbst aufzehren (vom seltenen Fall der „Ver-

brauchsstiftung“, wie sie gerne für Lehrstuhlfinanzie-

rungen errichtet wird, abgesehen), sie muss vielmehr

die Stiftungszwecke aus den Erträgen des Vermögens

finanzieren. Das Vermögen darf zwar umgeschichtet

werden, stets ist jedoch auf wertbeständige und eher

risikoarme Anlagen zu achten.

Unter den derzeitigen Zinsbedingungen, so stellen

Jutta Pollich und Horst Zipse, Rechtsanwalt und Vor-

standsvorsitzender der Freiburger Eugen Martin Stif-

tung, übereinstimmend fest, ist es gerade für kleinere

Stiftungen schwierig, aus Erträgen von Finanzanlagen

ihren Zwecken noch nachkommen zu können. Als relativ

unabhängig vom Zinsniveau erweisen sich naturgemäß

Stiftungen, deren Vermögen vorwiegend aus Immobilien

besteht und deren Einnahmen folglich aus Mieten her-

rühren, sowie Stiftungen, die mit Unternehmensanteilen

ausgestattet sind und damit von Gewinnausschüttungen

leben. Stiftungen können mit Vermögen ab 100.000

Euro gegründet werden, sagt Jutta Pollich. Die Statis-

tik zeigt, dass das durchschnittliche Anfangsvermögen

der Stiftungsgründungen im Regierungsbezirk 2016

bei circa 1,3 Millionen Euro lag. Und dies ohne zwei

„Ausreißer“ einzubeziehen, die mit jeweils einem Viel-

fachen dieser Summe begonnen haben. Wie hoch das

Das Stiftungswesen in Deutschland blüht, auch bei uns im Südwesten. Meistens

werden Stiftungen von Privatpersonen ins Leben gerufen, 95 Prozent sind gemein-

nützig. Unser Titelthema veranschaulicht an einigen Beispielen, was Stifter zu ihrer

Stiftung bewegt, wie diese organisiert sind und was sie bewirken.

»Stiftungen

sind kein

Steuersparmodell«

titel

Illustration: Graphikbuero Gebhard | Uhl