UF Gabelstapler GmbH
Tel.: 07572 7608-0
Fax: 07572 7608-42
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88367 Hohentengen
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D
ie europäische Kommission richtet ein System für
die Selbstzertifizierung von verantwortungsvollen
importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus
Konflikt- und Krisenregionen ein. am 19. Mai wurde im
eU-amtsblatt die Verordnung (eU) 2017/821 zur Fest-
legung von Pflichten von eU-importeuren zur erfüllung
der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von bestimm-
ten Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hoch-
risikogebieten veröffentlicht. Sie tritt 2021 in Kraft.
in den USa wurde schon im Jahr 2010 ein ähnliches
regelwerk geschaffen. Der „US-Dodd-Frank act“
(Section 1502) verpflichtet Unternehmen, die an der
US-Börse notiert sind, dazu, die Verwendung der roh-
stoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold offenzulegen.
Sobald ein Unternehmen in der Produktions- oder
Lieferkette zur Offenlegung verpflichtet ist, werden
die Pflichten an die anderen Unternehmen in der
Lieferkette weitergereicht. Davon können auch eU-
Unternehmen betroffen sein. im Gegensatz zur eU-
Verordnung grenzt der „Dodd-Frank act“ die Kon-
fliktregion auf die Demokratische republik Kongo und
ihre nachbarländer ein.
Ziel der neuen europäischen regelung ist es, eine ver-
antwortungsvolle Beschaffungspraxis von eU-Unter-
nehmen in Bezug auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold
aus solchen Gebieten zu etablieren. Die eU will mit die-
ser Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebie-
ten dazu beitragen, dass die Finanzierung bewaffneter
Konflikte durch erträge aus dem Mineraliengeschäft in
Konfliktregionen eingedämmt wird. Der Hauptteil der
Bestimmungen gilt seit 9. Juli (siehe artikel 20 abs. 2
der eU-Verordnung). erst ab Januar 2021 gelten dage-
gen die Pflichten für die eU-importeure zur erfüllung
der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (artikeln 3 abs.
1 und 2, 4 bis 7 der Verordnung).
Die Verordnung gilt für alle Konflikt- und Hochrisikore-
gionen weltweit. Damit sind Gebiete gemeint, in denen
bewaffnete Konflikte geführt werden, oder die sich
nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden.
in der Verordnung werden auch solche Gebiete als
Konflikt- und Hochrisikogebiete bezeichnet, in denen
Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vor-
handen sind und in denen weit verbreitete und syste-
matische Verstöße gegen internationales recht ein-
schließlich Menschenrechtsverletzungen stattfinden.
Die europäische Kommission will den eU-einführern/
Wirtschaftsbeteiligten ein Handbuch zur Unterstützung
der identifizierung von Konflikt- und Hochrisikogebie-
ten zur Verfügung stellen.
es gibt bereits zahlreiche auf freiwilliger Basis beste-
hende Zertifizierungssysteme. Laut der Verordnung
werden diese Systeme unter bestimmten Vorausset-
zungen anerkannt. Dazu zählt die regelmäßige Über-
prüfung (Due Diligence). Damit sollen Doppelbelastun-
gen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile
für die betroffenen Unternehmen verhindert werden.
Größere Hersteller müssen zudem darüber informie-
ren, wie sie die Vorgaben der neuen Verordnung bereits
ab der rohstoffquelle einhalten.
Verwendet werden die betroffenen Mineralien vor
allem in der Herstellung von Hightech-Geräten
der elektronik-, auto- oder Bauin-
dustrie. Ob die Unternehmen die
Sorgfaltspflicht einhalten, sollen
Behörden der eU-Mitgliedstaaten
kontrollieren. ausgenommen sind re-
cycelte Mineralien und sehr geringe
importmengen wie für Zahnersatz
oder Schmuck. Das entspricht fünf
Prozent aller importe.
Die Pflichten für eU-importeure
gelten ab 1. Januar 2021. Bis
dahin haben die Mitgliedstaaten
und importeure Zeit, Möglich-
keiten zur Umsetzung der neuen
Verpflichtungen auszuarbeiten.
Die Wirksamkeit der Verord-
nung wird bis zum 1. Januar
2023 und danach alle drei Jahre
überprüft werden.
sch
EU veröffentlicht Verordnung zu Mineralien aus Konfliktregionen
Neue Regeln für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold
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