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UF Gabelstapler GmbH

Tel.: 07572 7608-0

Fax: 07572 7608-42

Am Flugplatz 10

88367 Hohentengen

www.uf-gabelstapler.de info@uf-gabelstapler.de

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ie europäische Kommission richtet ein System für

die Selbstzertifizierung von verantwortungsvollen

importeuren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus

Konflikt- und Krisenregionen ein. am 19. Mai wurde im

eU-amtsblatt die Verordnung (eU) 2017/821 zur Fest-

legung von Pflichten von eU-importeuren zur erfüllung

der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von bestimm-

ten Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hoch-

risikogebieten veröffentlicht. Sie tritt 2021 in Kraft.

in den USa wurde schon im Jahr 2010 ein ähnliches

regelwerk geschaffen. Der „US-Dodd-Frank act“

(Section 1502) verpflichtet Unternehmen, die an der

US-Börse notiert sind, dazu, die Verwendung der roh-

stoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold offenzulegen.

Sobald ein Unternehmen in der Produktions- oder

Lieferkette zur Offenlegung verpflichtet ist, werden

die Pflichten an die anderen Unternehmen in der

Lieferkette weitergereicht. Davon können auch eU-

Unternehmen betroffen sein. im Gegensatz zur eU-

Verordnung grenzt der „Dodd-Frank act“ die Kon-

fliktregion auf die Demokratische republik Kongo und

ihre nachbarländer ein.

Ziel der neuen europäischen regelung ist es, eine ver-

antwortungsvolle Beschaffungspraxis von eU-Unter-

nehmen in Bezug auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold

aus solchen Gebieten zu etablieren. Die eU will mit die-

ser Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebie-

ten dazu beitragen, dass die Finanzierung bewaffneter

Konflikte durch erträge aus dem Mineraliengeschäft in

Konfliktregionen eingedämmt wird. Der Hauptteil der

Bestimmungen gilt seit 9. Juli (siehe artikel 20 abs. 2

der eU-Verordnung). erst ab Januar 2021 gelten dage-

gen die Pflichten für die eU-importeure zur erfüllung

der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (artikeln 3 abs.

1 und 2, 4 bis 7 der Verordnung).

Die Verordnung gilt für alle Konflikt- und Hochrisikore-

gionen weltweit. Damit sind Gebiete gemeint, in denen

bewaffnete Konflikte geführt werden, oder die sich

nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden.

in der Verordnung werden auch solche Gebiete als

Konflikt- und Hochrisikogebiete bezeichnet, in denen

Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vor-

handen sind und in denen weit verbreitete und syste-

matische Verstöße gegen internationales recht ein-

schließlich Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Die europäische Kommission will den eU-einführern/

Wirtschaftsbeteiligten ein Handbuch zur Unterstützung

der identifizierung von Konflikt- und Hochrisikogebie-

ten zur Verfügung stellen.

es gibt bereits zahlreiche auf freiwilliger Basis beste-

hende Zertifizierungssysteme. Laut der Verordnung

werden diese Systeme unter bestimmten Vorausset-

zungen anerkannt. Dazu zählt die regelmäßige Über-

prüfung (Due Diligence). Damit sollen Doppelbelastun-

gen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile

für die betroffenen Unternehmen verhindert werden.

Größere Hersteller müssen zudem darüber informie-

ren, wie sie die Vorgaben der neuen Verordnung bereits

ab der rohstoffquelle einhalten.

Verwendet werden die betroffenen Mineralien vor

allem in der Herstellung von Hightech-Geräten

der elektronik-, auto- oder Bauin-

dustrie. Ob die Unternehmen die

Sorgfaltspflicht einhalten, sollen

Behörden der eU-Mitgliedstaaten

kontrollieren. ausgenommen sind re-

cycelte Mineralien und sehr geringe

importmengen wie für Zahnersatz

oder Schmuck. Das entspricht fünf

Prozent aller importe.

Die Pflichten für eU-importeure

gelten ab 1. Januar 2021. Bis

dahin haben die Mitgliedstaaten

und importeure Zeit, Möglich-

keiten zur Umsetzung der neuen

Verpflichtungen auszuarbeiten.

Die Wirksamkeit der Verord-

nung wird bis zum 1. Januar

2023 und danach alle drei Jahre

überprüft werden.

sch

EU veröffentlicht Verordnung zu Mineralien aus Konfliktregionen

Neue Regeln für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold

A

xel-Rüdiger Schulze,

0761 3858-264,

axel-ruediger. schulze@freiburg. ihk.de

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